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Programmname Förderung von Projekten zum Thema Internationale Orte der Innovation: Herausforderungen internationaler Wertschöpfung identifizieren, Lösungen kollaborativ entwickeln, technologische Souveränität stärken (OdIn)
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 27.02.2025
Fristen
15.07.2025
15.01.2026
15.07.2026
15.01.2027
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Das Fachprogramm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ ( www.zukunft-der-wertschoepfung.de) betrachtet Forschungsfragen zur Wertschöpfung der Zukunft. Der Begriff der Wertschöpfung bezeichnet das koordinierte Zusammenspiel von Kompetenzen, Schlüsseltechnologien und sozialen Prozessen, aus dem Produkte und Dienstleistungen hervorgehen – die Basis von Wohlstand. Technologische Souveränität ist die Voraussetzung dafür, die Wertschöpfungsprozesse abzusichern. 

Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt vier miteinander verbundene Ziele, um Zukunftsperspektiven der inter­nationalen Wertschöpfung zu entwickeln.
  1. Konzeptionell angeleitet zu zukünftigen Formen internationaler Wertschöpfung forschen: Die Bekanntmachung legt den Schwerpunkt auf wissenschaftlich-analytische Fragestellungen zu Zukunftsperspektiven und Herausforderungen internationaler Wertschöpfung. Die Projekte sollen an Konzepte und Technologien der Industrie 4.0 anknüpfen und Wertschöpfung untersuchen, die über Unternehmens- und Landesgrenzen digital organisiert werden wird. Ein solch tiefgreifender Wandel von Wertschöpfung geht ebenso einher mit neuen Formen der Kooperation, Organi­sation und Abstimmung von Arbeit, Produktion und Geschäftsprozessen. Prozesse und Abläufe international zu vernetzen, beschränkt sich dabei nie auf rein technische Fragen. Ideen zu den Zukunftsperspektiven der Industrie 4.0 kombiniert zum Beispiel mit innovativer künstlicher Intelligenz oder neuartigen Geschäftsmodellen bieten Möglichkeiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gesellschaftliche Herausforderungen ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig anzugehen.
  2. Wissenschaftliche, internationale Kooperationen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern eta­blieren: Internationale Kooperationen werden weiter an Bedeutung gewinnen. Die Bekanntmachung zielt darauf ab, den Kontakt und die Kooperation in der Forschung über Landesgrenzen hinweg zu stärken und eine Basis für gemeinsame Forschung, Reflexion und Diskurs zu schaffen. Die so entstehenden in Deutschland angesiedelten internationalen Orte der Innovation bilden den Kern der wissenschaftlich-konzeptionell angeleiteten Verbund­projekte.
  3. Wertschöpfung und technologische Souveränität in Deutschland stärken: Innovationen in der Wertschöpfung sind eng mit Fragen der technologischen Souveränität verbunden. Dabei geht es darum, eigene Werte und Ziele zu formulieren und in der Technikanwendung umzusetzen. Sozio-technische Innovationen in internationalen Wertschöpfungsnetzwerken stellen in der Folge auch Forschung und Unternehmen vor neue Herausforderungen: unterschiedliche Normen und Wertvorstellungen, Arbeitsweisen und Ressourcen müssen aufeinander abgestimmt werden. Dazu nimmt Forschung zu international vernetzter Wertschöpfung den grenzüberschreitenden Wertschöpfungsraum in den Blick, in dem Schlüsseltechnologien entwickelt, eingesetzt und miteinander verbunden werden – die Basis für neue sozio-technische Innovationen und technologische Souveränität.
  4. Den Wertschöpfungsraum durch interdisziplinäre Forschung erfassen und innovieren: Der internationale Dialog soll sich auf ganzheitliche Lösungsansätze für Fragen der internationalen Wertschöpfung und der technologischen Souveränität aus der Sicht verschiedener Forschungsfelder beziehen. Die internationalen Orte der Innovation bieten die optimalen Voraussetzungen für diesen Dialog.
Fördervolumen max. 500.000 €
Förderarten
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 24 Monate
Fachbereiche
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Informatik
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie besteht darin, gemeinsam konzeptionelle Fragestellungen der inter­nationalen Wertschöpfung zu lösen, neue Wege zur Innovationsfähigkeit zu erschließen und Herausforderungen der technologischen Souveränität zu reflektieren. Die Bekanntmachung richtet sich ausdrücklich an promovierte Forschende der Informatik, Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie weiterer Disziplinen, die ihren wissenschaft­lichen Beitrag zum Thema überzeugend darstellen.


Von den Verbundprojekten wird erwartet, dass sie zu folgenden Punkten beitragen:

 

1) Wissenschaftlich-explorative Analyse von Fragestellungen der internationalen Wertschöpfung aus Sicht von mindestens einer naturwissenschaftlich-technischen und einer nichttechnischen Disziplin:

  • Informatik
  • Ingenieurwissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Sozialwissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Weitere Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag überzeugend darstelle

2) Wissenschaftlicher Diskurs, Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer: Die gemeinsame organisationsübergreifende Forschung an einem internationalen Ort der Innovation fördert das gegenseitige Lernen, das Experimentieren mit neuen Methoden sowie die Anbahnung und Verstetigung der internationalen Kooperation und den Austausch mit externen Akteuren. Der internationale Ort der Innovation kann neu geschaffen oder im Kontext anderer Innovationsorte (Kompetenzzentren, Spitzencluster oder ähnliches) entwickelt werden.

 
3) Beitrag und Reflexion zum Thema technologische Souveränität aus Perspektive des Projekts als eigenständiges Arbeitspaket.
 
4) Arbeiten mit neuen kreativen Methoden in Forschung, Diskurs, Zusammenarbeit und (Wissenschafts-)Kommuni­kation.
 
5) Unterstützung der Nachwuchsförderung: Bei der Projektleitung muss eine Promotion oder Promotionsäquivalenz (PhD) zu Projektbeginn vorliegen. Die Projektleitung durch Postdocs (bis zu vier Jahre nach der Promotion) ist erwünscht, aber keine Voraussetzung.
 


Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung wissenschaftliche Projekte unterschiedlicher Disziplinen als Verbundvorhaben in Form internationaler Teams. Die Verbundprojekte sollen aus 2 bis 3 in Deutschland ansässigen wissenschaftlichen Einrichtungen (Institute, Lehrstühle etc.) in Kooperation mit einer im Ausland ansässigen Person aufgebaut werden. Eine der deutschen Einrichtungen fungiert als Gastgeberin für die/den ausländische/n Forschende/n. Das internationale Team soll über die Laufzeit des Projekts den internationalen Ort der Innovation gemeinsam thematisch, methodisch und konzeptionell entwickeln und dort forschen (inklusive Gastaufenthalt). Es wird erwartet, dass in den Teams jeweils eine naturwissenschaftlich-technische und eine nichttechnische Disziplin vertreten sind.Ebenso gilt es, den Dialog mit Akteuren der untersuchten Wertschöpfungssysteme (Unternehmen, Sozialpartner, Intermediäre, gesellschaftliche Gruppen) aufzubauen.

 
Das Programm Zukunft der Wertschöpfung bildet den thematischen Rahmen der Forschung. Die sechs Perspektiven des Programms unterstützen, um die verschiedenen Aspekte der Wertschöpfung vollständig zu erfassen und zu betrachten:
  • Ressourcen
  • Soziotechnische und methodische Innovationen
  • Vernetzung und Kollaboration
  • Dynamiken von Wertschöpfungssystemen
  • Menschen in der Wertschöpfung
  • Geschäftsmodelle und Nutzerversprechen
  • Die thematische Verortung des Projekts soll so gewählt werden, dass mindestens zwei der sechs Perspektiven des Programms Zukunft der Wertschöpfung adressiert werden.
In den Projektanträgen muss eine Fragestellung der internationalen Wertschöpfung formuliert werden, die mit einer internationalen Perspektive erforscht werden muss und für die eine internationale Kooperation unabkömmlich ist. Die Projekte sind auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt, davon müssen mindestens zwölf Monate den Gastaufenthalt der nicht aus Deutschland stammenden Person beinhalten.
 
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
  • Mittel für vorhabenbedingt erforderliches Personal; PostDoc-Stelle (Koordination) und wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten von deutscher sowie ausländischer Seite
  • Reisemittel für die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen
  • Ausgaben für Veranstaltungsorganisation wie Workshops oder andere Austauschformate
  • Publikation(en)
  • Vorhabenbezogene Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Software, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Raummieten, Transportkosten von Material etc.), Mittel für Aufträge an Dritte
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, lediglich national bestrebte Fragestellungen, reine Vergleichsstudien (zum Beispiel Benchmarks) sowie ausschließlich literaturbasierte Studien.
Bedingungen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in deutscher Sprache über das Internetportal „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ausschließlich in elektronischer Form (nicht in Papierform) einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

 
Einreichungsstichtage sind: 15. Juli 2025, 15. Januar 2026, 15. Juli 2026, 15. Januar 2027, 15. Juli 2027. Eingereichte Skizzen werden grundsätzlich dem nächstfolgenden Stichtag zugeordnet.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-27-bekanntmachung-odin.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/A2A42C971DC8C291BA98A64DEB44118D658B7196
Frist: 15.07.2025
Frist: 15.01.2026
Frist: 15.07.2026
Frist: 15.01.2027