Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie besteht darin, gemeinsam konzeptionelle Fragestellungen der internationalen Wertschöpfung zu lösen, neue Wege zur Innovationsfähigkeit zu erschließen und Herausforderungen der technologischen Souveränität zu reflektieren. Die Bekanntmachung richtet sich ausdrücklich an promovierte Forschende der Informatik, Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie weiterer Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag zum Thema überzeugend darstellen.
Von den Verbundprojekten wird erwartet, dass sie zu folgenden Punkten beitragen:
1) Wissenschaftlich-explorative Analyse von Fragestellungen der internationalen Wertschöpfung aus Sicht von mindestens einer naturwissenschaftlich-technischen und einer nichttechnischen Disziplin:
- Informatik
- Ingenieurwissenschaften
- Rechtswissenschaften
- Sozialwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Weitere Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag überzeugend darstelle
2) Wissenschaftlicher Diskurs, Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer: Die gemeinsame organisationsübergreifende Forschung an einem internationalen Ort der Innovation fördert das gegenseitige Lernen, das Experimentieren mit neuen Methoden sowie die Anbahnung und Verstetigung der internationalen Kooperation und den Austausch mit externen Akteuren. Der internationale Ort der Innovation kann neu geschaffen oder im Kontext anderer Innovationsorte (Kompetenzzentren, Spitzencluster oder ähnliches) entwickelt werden.
3) Beitrag und Reflexion zum Thema technologische Souveränität aus Perspektive des Projekts als eigenständiges Arbeitspaket.
4) Arbeiten mit neuen kreativen Methoden in Forschung, Diskurs, Zusammenarbeit und (Wissenschafts-)Kommunikation.
5) Unterstützung der Nachwuchsförderung: Bei der Projektleitung muss eine Promotion oder Promotionsäquivalenz (PhD) zu Projektbeginn vorliegen. Die Projektleitung durch Postdocs (bis zu vier Jahre nach der Promotion) ist erwünscht, aber keine Voraussetzung.
Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung wissenschaftliche Projekte unterschiedlicher Disziplinen als Verbundvorhaben in Form internationaler Teams. Die Verbundprojekte sollen aus 2 bis 3 in Deutschland ansässigen wissenschaftlichen Einrichtungen (Institute, Lehrstühle etc.) in Kooperation mit einer im Ausland ansässigen Person aufgebaut werden. Eine der deutschen Einrichtungen fungiert als Gastgeberin für die/den ausländische/n Forschende/n. Das internationale Team soll über die Laufzeit des Projekts den internationalen Ort der Innovation gemeinsam thematisch, methodisch und konzeptionell entwickeln und dort forschen (inklusive Gastaufenthalt). Es wird erwartet, dass in den Teams jeweils eine naturwissenschaftlich-technische und eine nichttechnische Disziplin vertreten sind.Ebenso gilt es, den Dialog mit Akteuren der untersuchten Wertschöpfungssysteme (Unternehmen, Sozialpartner, Intermediäre, gesellschaftliche Gruppen) aufzubauen.
Das Programm Zukunft der Wertschöpfung bildet den thematischen Rahmen der Forschung. Die sechs Perspektiven des Programms unterstützen, um die verschiedenen Aspekte der Wertschöpfung vollständig zu erfassen und zu betrachten:
- Ressourcen
- Soziotechnische und methodische Innovationen
- Vernetzung und Kollaboration
- Dynamiken von Wertschöpfungssystemen
- Menschen in der Wertschöpfung
- Geschäftsmodelle und Nutzerversprechen
- Die thematische Verortung des Projekts soll so gewählt werden, dass mindestens zwei der sechs Perspektiven des Programms Zukunft der Wertschöpfung adressiert werden.
In den Projektanträgen muss eine Fragestellung der internationalen Wertschöpfung formuliert werden, die mit einer internationalen Perspektive erforscht werden muss und für die eine internationale Kooperation unabkömmlich ist. Die Projekte sind auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt, davon müssen mindestens zwölf Monate den Gastaufenthalt der nicht aus Deutschland stammenden Person beinhalten.
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Mittel für vorhabenbedingt erforderliches Personal; PostDoc-Stelle (Koordination) und wissenschaftliche Mitarbeiter
- Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten von deutscher sowie ausländischer Seite
- Reisemittel für die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen
- Ausgaben für Veranstaltungsorganisation wie Workshops oder andere Austauschformate
- Publikation(en)
- Vorhabenbezogene Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Software, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Raummieten, Transportkosten von Material etc.), Mittel für Aufträge an Dritte
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, lediglich national bestrebte Fragestellungen, reine Vergleichsstudien (zum Beispiel Benchmarks) sowie ausschließlich literaturbasierte Studien.