Es können Promovierende gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren Arbeitsvorhaben eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt.
Gefördert werden u. a. Vorhaben aus den Bereichen Geschichte und Politik, Europäische Ethnologie/Volkskunde, Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachgeschichte, Migrationsforschung und Sozialwissenschaft.
Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen oder den sie betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Diese müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigt sein.