Das Preisgeld ermöglicht auch im internationalen Vergleich konkurrenzfähige Rahmenbedingungen, die eine Grundlage für die langfristige wissenschaftliche Zukunft der Preisträgerinnen und Preisträger in Deutschland bilden. Dies betrifft sowohl ihre persönlichen Bezüge als auch die finanzielle Ausstattung für ihre Forschungsarbeiten.
Weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland, von denen erwartet wird, dass ihre mit Hilfe des Preises ermöglichten wissenschaftlichen Leistungen zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland nachhaltig beitragen, können für eine Alexander von Humboldt-Professur nominiert werden.
Bedingungen
Voraussetzungen:
Weltweit führende Position des Kandidaten bzw. der Kandidatin in seinem bzw. ihrem Fachgebiet;
Wissenschaftliche Etablierung im Ausland;
Nominierung durch eine nominierungsberechtigte Forschungseinrichtung;
Ausführliche Stellungnahme der nominierenden Forschungseinrichtung in Deutschland zur wissenschaftlichen Qualifikation und zur Passfähigkeit der Nominierten in die Entwicklungsplanung der Einrichtung;
Strategische Entwicklungsplanung der nominierenden Forschungseinrichtung, z. B. hinsichtlich einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Institution im Fachgebiet des bzw. der Nominierten sowie hinsichtlich deren Katalysatorfunktion bei den geplanten strukturbildenden Veränderungen;
Sicherstellung der dauerhaften Einbindung der Nominierten in die Strukturen der Forschungseinrichtung auch über die Dauer der Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung hinaus;
Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.