Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Antragsteller/innen müssen in der Regel promoviert sein. Nachwuchswissenschaftler/innen können im Rahmen eines Projekts die eigene Stelle beantragen (s. Besonderheiten).rn
Die Antragstellung kann in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen.
Wichtig: Die Stiftung nimmt grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderorganisationen.