Bewerberinnen und Bewerber für Langzeitdozenturen müssen die Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat und die in der Stellenbeschreibung geforderte fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel die Qualifikation für eine Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und über Lehrerfahrungen an einer deutschen Hochschule verfügen.
Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung für einen Erfolg der Lehrtätigkeit. Die für die jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt; Ausnahmen gelten für selten gelehrte Sprachen. Eine Vertiefung der Sprachkenntnisse ist im Rahmen eines mindestens sechswöchigen Vorbereitungskurses im Institut für Auslandskunde der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben; enge Kontakte zu einer deutschen Hochschule sind auch während der Tätigkeit im Ausland unverzichtbar.