Mit seinem Anschubprogramm möchte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) die Anzahl an Graduiertenkollegs (GRK) erhöhen und Unterstützung bei der Schwerpunktsetzung bieten. Bei der DFG neu beantragte GRK können durch das MWK mit 30.000 € gefördert werden. Anträge an das MWK werden zeitgleich mit der Vorlage der Antragsskizze bei der DFG gestellt.
Anträge können von dem Sprecher/der Sprecherin einer GRK-Initiative jederzeit beim SSC vorgelegt werden. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zur Präsentation der GRK-Initiative in die Rektoratssitzung eingeladen. Anschließend trifft das Rektorat die Entscheidung über die Weiterleitung des Antrags an das MWK. Sind mehrere Standorte am GRK beteiligt, so kann die Anschubförderung beim MWK nur beantragt werden, wenn die Universität Freiburg die Sprecherfunktion übernimmt.