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Programmname Förderung neuer Lösungsansätze für die Krankheitsbekämpfung
Karrierestatus
  • Postdoktorand/in
  • Professor/in
Veröffentlichung 14.03.2025
Fristen
04.06.2025
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Zweck der Fördermaßnahme ist die Förderung von interdisziplinären Forschungsverbünden, die innovative Ansätze zur Krankheitsbekämpfung untersuchen. Die zu erarbeitenden Erkenntnisse müssen für die Verbesserung der Prävention, Diagnose oder Behandlung wichtiger Erkrankungen von hoher Relevanz sein. Aus den Ergebnissen der Arbeiten sollten sich Ansatzpunkte für die weitere translationale Forschung ableiten lassen.

Fördervolumen max. 100%
Förderarten
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 36 Monate
Fachbereiche
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Es sollen interdisziplinäre Verbünde mit Arbeitsgruppen aus verschiedenen medizinischen Disziplinen als auch Natur-, Sozial-, IT- und Ingenieurwissenschaften oder Psychologie gefördert werden. Die Verbünde sollen eine bisher un­gelöste große Herausforderung in der Prävention, Diagnostik oder Therapie von Erkrankungen adressieren. Hierzu sollen innovative Ansätze zu wichtigen und/oder bislang ungelösten Forschungsfragen entwickelt und überprüft werden, um Hindernisse für den Fortschritt auf dem jeweiligen Gebiet zu überwinden. Die untersuchten Frage­stellungen sollen das Potenzial haben, prägend auf die weitere Forschung einzuwirken. Die sich ergebenden Ansätze sollen darauf ausgerichtet sein, die Lebensqualität der Betroffenen erheblich zu verbessern und zu neuen Standards in der Patientenversorgung zu führen.

 

Die interdisziplinären Verbünde sollen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept unter Nutzung der neuesten Untersuchungsmethoden verfolgen. Es sollen die bestmöglichen, auch neuartigen theoretischen Konzepte, Ansätze, Methoden oder Instrumente eingesetzt werden. Die Arbeit im Verbund soll auf gemeinsam festgelegte Ziele, Fragen und einen gemeinsamen Forschungsgegenstand ausgerichtet sein. Die Methoden und die Beiträge der be­teiligten Disziplinen sollen gemeinsam festgelegt und die Ergebnisse zu einer Synthese vereint werden.

 

Nicht gefördert werden:

  • Forschung zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Diabetes, Infektionen, Krebs, Neurologischen Erkrankungen, Psychischen Erkrankungen, seltenen Erkrankungen, Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom, Long-/Post-COVID, Endometriose, Reproduktiver Gesundheit. Bei Kindern und Jugendlichen sind zudem entzündliche und allergische Erkrankungen, Adipositas und metabolische Erkrankungen sowie neurologische Erkrankungen von einer Förderung ausgeschlossen;
  • konfirmatorische präklinische Studien;
  • interventionelle klinische Studien.
Bedingungen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stiftungen, Vereine und Verbände. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) be­ziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

 

Die Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

 

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 4. Juni 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Die Projektskizzen sind nach Abstimmung mit allen Projektpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/03/2025-03-14-bekanntmachung-krankheitsbekaempfung.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/7842A915D18E81C2E6431167B731979E343DF569
Frist: 04.06.2025