Interessenten mit deutscher Staatsbürgerschaft können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren und auf Dauer angelegt im Ausland liegt. Für Interessenten, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben, gelten die Regeln für deutsche Staatsangehörige. Wer sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits seit mehr als sechs Monaten in Deutschland aufhält, ist nicht antragsberechtigt.
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent), wobei der Abschluss bei Eingang der Bewerbung nicht länger als zwölf Jahre zurückliegt. Sollte eine Promotion in dem Fach oder Herkunftsland des Bewerbers nicht möglich oder unüblich sein, kann eine Bewerbung bei einer dem Ph.D. äquivalenten und der Karrierestufe entsprechenden Publikationsleistung bis zu 16 Jahren nach Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums erfolgen;
- Eigenständiges wissenschaftliches Profil des Bewerbers, belegt durch eine umfangreiche Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
- Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines wissenschaftlichen Gastgebers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden;
- Zwei Referenzgutachten wichtiger Kooperationspartner bzw. Wissenschaftler am eigenen Institut und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch außerhalb des Herkunftslandes;
- Sprachkenntnisse: Geistes-, Sozialwissenschaftler und Mediziner müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen, soweit sie für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind, ansonsten sind gute englische Sprachkenntnisse notwendig; Natur- und Ingenieurwissenschaftler müssen über gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen;