Das BMBF beabsichtigt, sozial-, geistes- und kulturwissenschaftliche Einzel- und Verbundvorhaben zu fördern, die die gesellschaftlichen Erscheinungsformen und Trends, die Verbreitung und Entwicklung sowie die Wirkungen von Islamismus in Deutschland und Europa in ihren verschiedenen Ausprägungen empirisch systematisch untersuchen und dabei praxisrelevantes Wissen schaffen, wie dem Islamismus begegnet werden kann. Es werden Forschungsvorhaben zu den nachstehenden Themenfeldern sowie eine wissenschaftliche Begleitmaßnahme gefördert:
Themenfeld I: Transnationale und internationale Einflüsse auf Islamismus in Deutschland und Europa
In Themenfeld I wird nach äußeren Einflüssen auf das Erstarken des Islamismus in Deutschland und Europa sowie nach wirksamen Strategien und Maßnahmen gegen Islamismus gefragt. Exemplarische Themen und Fragestellungen für die Forschung können unter anderem sein:
Wie entwickelt sich der Phänomenbereich des Islamismus und der islamistischen Radikalisierung? Welche geopolitischen, gesellschaftspolitischen, religiösen, kulturellen, bildungsbezogenen, ökonomischen, verwaltungsbezogenen und/oder anderen Faktoren können unter welchen Voraussetzungen islamistische Radikalisierungsprozesse in westlichen Gesellschaften erklären? Gibt es transnationale, außereuropäische staatliche oder religiöse Einflüsse oder Versuche der Einflussnahme auf hiesige muslimische Gemeinschaften? Gibt es eine binneneuropäische Vernetzung von Islamisten? Welche nationalen, europäischen und/oder internationalen Konzepte und Maßnahmen sind erforderlich, um zum Beispiel Narrative, die sich gegen liberale Demokratien und Gesellschaften richten, zuverlässig abzuwehren beziehungsweise deren Wirkungen zu neutralisieren? Kann an Forschungsfelder und Erkenntnisse aus der ersten Förderphase angeknüpft werden und wie können vorliegende Konzepte und Maßnahmen weiterentwickelt werden, um resilienter gegen antiwestliche Einflussnahme zu sein? Dabei interessieren auch Einordnungen und Vergleiche mit Entwicklungen in anderen Ländern. Welche Maßnahmen können Staat, Verwaltung und Justiz sowie Medien, Ökonomie, Bankwesen, Zivilgesellschaft und/oder andere relevante Akteure ergreifen, um Präventions- und Gegenmaßnahmen nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern? Welche aktuellen Perspektiven transnationaler und internationaler Einflüsse auf das Phänomen des Islamismus liegen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von anderen betroffenen Akteuren vor? Wie können die wissenschaftlichen und die anwendungsbezogenen Erkenntnisse praxisrelevant von Politik, Verwaltung, Sicherheitsorganen, Zivilgesellschaft, Medien etc. noch bedarfs- und zielgerichteter genutzt werden? Welche Transferkonzepte und Maßnahmen der Wissenskommunikation können selbst nachhaltig Wirkung in der Präventionsarbeit zeigen?
Themenfeld II: Wirkungen von Islamismus auf Gesellschaft, Zusammenhalt und Individuen in Deutschland und Europa
Islamismus hat weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Das religiöse, mediale und gesellschaftspolitische Wirken von Personen und Netzwerken, die Strömungen und Gruppen des islamistischen Spektrums des Islam zuzuordnen sind, sowie die Reaktionen darauf – seien sie präventiver, repressiver oder anderer Natur – können staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen, soziale Milieus, gesellschaftliche Diskurse, politische Einstellungen, alltägliche Routinen sowie das gesellschaftspolitische Klima in Bezug auf Islam, Toleranz und Religionsfreiheit in Deutschland und Europa beeinflussen und verändern. In Themenfeld II sollen die gesellschaftlichen, kulturellen, bildungs- und individuumsbezogenen Wirkungen von Islamismus untersucht werden, insbesondere mit Blick auf das gesellschaftliche Zusammenleben, auf gesellschaftliche Konflikte und deren Überwindung, auf die politische Ordnung sowie auf den Wandel von gesellschaftlichen Normen, Maßnahmen und Institutionen. Untersuchungsgegenstand können sowohl unmittelbare Effekte auf die Gesellschaft und das Individuum als auch mögliche langfristige Konsequenzen sein. Individuelle Ursachen können in ihren Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Faktoren in die Forschung einbezogen werden. Eine vorrangige oder ausschließliche Betrachtung individueller Ursachen von Radikalisierung wird im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert.
Für die empirische Forschung ergeben sich exemplarisch folgende thematische Schwerpunkte:
Institutionen: Welche staatlichen und/oder zivilgesellschaftlichen Gegenmaßnahmen haben sich mit Blick auf Erhalt und Stärkung des gesellschaftlichen und sozialen Friedens sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewährt und welche sollten wie verändert werden? Welche Gegenmaßnahmen führen zu welchen gesellschaftlichen Risiken? Mit welchen Maßnahmen muss dem islamistischen Extremismus begegnet werden, um ihm längerfristig nachhaltig die gesellschaftliche Grundlage zu entziehen? Welche Rolle kommt dabei den relevanten Akteuren in Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Bildungs-, Sicherheits-, Sozial- und/oder Asylpolitik und Medien etc. zu? Welche Anpassungen, Veränderungen und/oder Modelle sind in Verwaltung, Jugendämtern, Kommunen, Schulbehörden, Schulen, Sozialarbeit, digital Streetwork, außerschulischen Bildungs- und Beratungseinrichtungen, islamischen Verbänden und Moscheen erforderlich? Wie sind Elternverbände/-initiativen und/oder andere zivilgesellschaftliche Initiativen einzubinden? Wie wirken Präventionskonzepte und -maßnahmen? Wie können Kooperationen und Netzwerke der Forschung zum Islamismus nachhaltig verankert und verstetigt werden?
Demokratie: Inwiefern gibt es zum Beispiel veränderte Sicherheitsvorstellungen, Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zu Demokratie, Vielfalt und der offenen Gesellschaft? Welche Veränderungen lassen sich in der politischen Kultur nachzeichnen? Welche Aufklärungsmaßnahmen über extremistische Ausgestaltungen des Islamismus und die islamische Religion in Abgrenzung dazu sind dringend geboten? Wie wirken Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen (online, offline) auf die Resilienz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen? Welche Adaptionen sind beim Jugendstrafrecht, bei der Jugendgerichtshilfe oder im Familienrecht erforderlich? Gesellschaftliche Konflikte: Welche Auswirkungen haben zum Beispiel der Wandel von Normen, Werten und des (zivil-)gesellschaftlichen Klimas? Wie wirken islamistische Botschaften auf die Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Medien (Instagram, TikTok etc.) und Plattformen im Internet (YouTube)? Welche Auswirkungen haben die auf Kultur und Lifestyle Jugendlicher zugeschnittenen Narrative auf die Zielgruppe? Wie wirken Polarisierungs- und Spaltungsprozesse auf gesellschaftliche Gruppen?
Fluchterfahrung: Welche potenziellen biografischen, sozialisatorischen und entwicklungspsychologischen Radikalisierungsursachen können im Zusammenhang von Flucht und Asyl stehen und wie kann diesen begegnet werden? Welche Einflüsse haben Fluchterfahrung, Leid und Tod sowie von Asylverfahren, zum Beispiel auf abgelehnte Asylbewerber? Welche Rolle, Funktion und Handlungsmöglichkeiten kommt der Kultur- und Sprachvermittlung zu? Welche gesellschaftlichen und sozialen Entwicklungen sind für die Ursachenanalyse in Bezug auf die Radikalisierung besonders relevant? In dem Zusammenhang ist zum Beispiel die Analyse und das Zusammenspiel von Empfehlungen von Justiz, Verwaltung, Prävention, Schule, Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Entwicklungspathologie usw. ebenfalls von Bedeutung.
Co-Radikalisierungsprozesse: Welche Zusammenhänge gibt es zwischen Islamismus und Radikalisierungen anderer politischer Gruppierungen (etwa Rechts- oder Linksextremisten, fundamentalistisch-religiösen Gemeinschaften beispielsweise christlich-fundamentalistischen Sekten und vice versa)? Welche Rolle spielt insbesondere klassischer und israelbezogener Antisemitismus in der Migrationsgesellschaft (Prägung durch Herkunftsland, Auswirkung Nahost-Konflikt, Sozialisation in Deutschland)? Welche Auswirkungen haben wahrgenommene und imaginierte Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus und Islamfeindlichkeit bei der Hinwendung zum Islamismus und wie können solche Vorurteilsstrukturen abgebaut werden? Mit welchen Maßnahmen kann Opfernarrativen extremistischer Akteure entgegengewirkt werden? Wie kann den Allianzbildungen unterschiedlicher Extremismen entgegengewirkt werden?
Muslimisches Leben: Welche Rolle spielen muslimische Vereine, Verbände und Gemeinden bei der Islamismusprävention? Welche Antworten muslimischer Vereine, Verbände und Gemeinden gibt es auf Islamismus, immer jünger werdende islamistische Teenager, tatsächliche und imaginierte Diskriminierungserfahrungen? Welche aktuellen innermuslimischen Dynamiken und Konflikte liegen vor und wirken sich auch hierzulande aus? Wie gelingen Integrationsmaßnahmen in die (Mehrheits-)Gesellschaft? Wie können liberale islamische Glaubensauslegungen und -praktiken gegenüber dem Islamismus und extremistischen Strömungen hierzulande gestärkt und besser sichtbar gemacht werden?
Medien: Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Bewältigung von Radikalisierung durch Soziale Medien (TikTok, YouTube etc.) sollten ergriffen werden? Welche Formen der Auseinandersetzung mit Islamismus müssen geführt werden? Welche Rolle/Funktion haben öffentliche und soziale Medien? Welche Rolle/Funktion haben virtuelle Spiele beziehungsweise Gaming bei Radikalisierung, De-Radikalisierung und Prävention?
Rahmenbedingungen und methodische Hinweise für Forschungsvorhaben zu den Themenfeldern I und II:
Gefördert werden in beiden Themenfeldern sowohl disziplinäre als auch interdisziplinäre Einzelvorhaben oder Verbünde, die eines oder mehrere der oben genannten Themen spezifizieren und empirisch analysieren, einen relevanten Beitrag zur Forschung erbringen und Potenzial für den praxisnahen Ergebnistransfer bieten. Auch von Vorhaben, die stärker an der Grundlagenforschung ausgerichtet sind, werden Konzepte zur Ergebnisverbreitung ausdrücklich erbeten. Zielgruppen können unter anderem handelnde Akteure und Entscheidungsträger aus Politik, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Justiz, Medien, Zivilgesellschaft und Bildung sein. Die Einbindung von Praxispartnern in die Forschung wird ausdrücklich begrüßt. Die Vorhaben können sich verschiedener Methoden beispielsweise der empirischen Sozialforschung bedienen. Es werden eine nachvollziehbare methodische Vorgehensweise sowie Aussagen zur Sicherstellung der künftigen wissenschaftlichen Nutzbarkeit der erhobenen Daten über die Projektlaufzeit hinaus erwartet. Methodisch hochwertige Wirkungsforschung, zum Beispiel von Präventionsmaßnahmen oder Forschung-Praxis-Kooperationen, ist ausdrücklich erwünscht. Re-Analysen, die Nutzung von bestehenden Panel-Daten und Meta-Analysen sowie die Auswertung des internationalen Forschungsstandes sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Von den geförderten Vorhaben wird ein Konzept zur Forschungsdatensicherung, -bereitstellung und -nutzung erwartet. Hierbei geht es um die Nutzung und Auswertung bestehender (Panel-)Daten sowie um die Aufbewahrung und Zugänglichkeit der innerhalb der vorliegenden Förderrichtlinie neu erhobenen Daten. Individuelle Ursachen, entwicklungspathologische Phänomene und diagnostische Instrumente können in ihren Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Faktoren in die Forschung einbezogen werden. Eine ausschließliche Erforschung entwicklungspathologischer Ursachen von Radikalisierung wird im Rahmen dieser Bekanntmachung jedoch nicht gefördert.
Da das Phänomen „Islamismus“ weltweit besteht, sollten Forschungsergebnisse aus anderen Staaten berücksichtigt werden. Kooperationen mit ausländischen Forschungseinrichtungen sind gewünscht; eine direkte Förderung ausländischer Partnereinrichtungen ist jedoch ausgeschlossen.
Die Projekte werden verpflichtet, mit dem Wissenschaftlichen Begleitvorhaben der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ zu kooperieren. Für diese Kooperationsmaßnahmen können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden. Bei entsprechendem Arbeitsplan ist eine Projektdauer von bis zu vier Jahren möglich.
Wissenschaftliches Begleitvorhaben
Es soll ein Begleitvorhaben gefördert werden, das die Projekte der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ intern und extern vernetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenführt, den gesellschafts- und praxisorientierten Ergebnis- und Wissenstransfer unterstützt sowie in Abstimmung mit dem BMBF beziehungsweise dem DLR Projektträger2 Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit der Förderrichtlinie koordiniert, entwickelt und durchführt.