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Programmname Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktorand/innen
Karrierestatus
  • Postdoktorand/in
Fristen
Jederzeit
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • AvH - Alexander von Humboldt-Stiftung
Zusammenfassung
Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgeberinnen oder Gastgebern an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Bewerber wählen ihr eigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgeber in Deutschland selbst. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben inklusive Angaben zur geplanten Stipendienlaufzeit müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden. Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber basiert ausschließlich auf der Bewertung ihrer wissenschaftlichen Qualifikation. Quoten für einzelne Fachgebiete oder Länder gibt es nicht. Die Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen erfolgt anhand folgender Kriterien:
  • wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen (Mobilität, Zielstrebigkeit, fachliche Breite, wissenschaftliche Produktivität)
  • Qualität der in der Bewerbung benannten Schlüsselpublikationen (Originalität, Innovationsgrad; bei Mehrautorenpublikationen ferner Eigenanteil des Bewerbers )
  • Originalität und Innovationspotential des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens (Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes, überzeugende Wahl der wissenschaftlichen Methoden, Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung, klare Fokussierung und Realisierbarkeit innerhalb des beantragten Förderzeitraums, Durchführbarkeit am Gastinstitut)
  • Zukunftspotential der Bewerber (wissenschaftliches Potential, wissenschaftliche Weiterentwicklung, Karriereperspektiven
  • Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand unabhängiger Fachgutachten, die von der Humboldt-Stiftung eingeholt werden. Die abschließende Entscheidung trifft ein Auswahlgremium, das mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen besetzt ist, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.670,- €. Darin enthalten sind eine Mobilitätspauschale sowie ein Beitrag zur Kranken- und Haftpflichtversicherung.

Zusätzliche Leistungen für Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten:
  • Reisekostenpauschale für die eigene An- und Rückreise, wenn diese Kosten nicht von dritter Seite getragen werden;
  • Sprachstipendium für einen zwei- bis viermonatigen Intensivsprachkurs an ausgewählten Sprachinstituten in Deutschland unmittelbar vor Beginn des Forschungsaufenthalts; diese Leistung kann auch von mitreisenden Ehepartnern in Anspruch genommen werden;
  • Zuschläge für mitreisende Familienmitglieder für Aufenthalte von mindestens drei Monaten (monatliche Leistung: für Ehepartner bis zu 326,- € und pro Kind bis zu 234,- €);
  • Für Alleinerziehende pauschale Zulage für mitreisende Kinder unter 18 Jahren für Aufenthalte von mindestens drei Monaten (monatlich 400,- € für das erste Kind, 100,- € für jedes weitere Kind);
  • Zusätzliche Verlängerung des Forschungsstipendiums um bis zu 12 Monate, wenn Kinder unter 12 Jahren mit nach Deutschland reisen;
  • Forschungskostenzuschuss an die Gastgeberinnen und Gastgeber in Deutschland in Höhe von monatlich 800,- € (für Forschungsvorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften) bzw. 500,- € (für Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften);
  • Europa-Zulage für einen Forschungsaufenthalt an einem Forschungsinstitut in einem anderen europäischen Land (nicht jedoch im eigenen Herkunftsland) während der Stipendienzeit für einen befristeten Zeitraum, sofern dies für die Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist;
  • Umfangreiche Alumniförderung nach erfolgreichem Abschluss des Forschungsaufenthalts, insbesondere Förderung der Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während der gesamten wissenschaftlichen Karriere.
Fördervolumen Monatlich 2.670,- €
Förderarten
  • Mobilitätsmittel – Incomings
  • Postdocförderung
  • Stipendien
Förderdauer Bis zu 2 Jahre
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Mit den Humboldt-Forschungsstipendien für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland, die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, langfristige Forschungsaufenthalte (6–24 Monate) in Deutschland einzugehen. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete und aller Länder.
Bedingungen
Antragsberechtigte müssen sich in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang insgesamt mindestens 12 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben. Interessenten mit deutscher Staatsbürgerschaft können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren und auf Dauer angelegt im Ausland liegt. Für Interessenten, die ihren Schul- und einen Hochschulabschluss bzw. einen Hochschulabschluss und ihre Promotion in Deutschland absolviert haben, gelten die Regeln für deutsche Staatsangehörige.
Wer bereits von der Humboldt-Stiftung gefördert wurde, kann sich nicht im Humboldt-Forschungsstipendien-Programm bewerben. Diesen Personen steht für die Förderung erneuter Forschungsaufenthalte das Alumniprogramm der Stiftung offen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:
  1. Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent), wobei der Abschluss bei Eingang der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich; jedoch frühestens 6 Monate vor dem Abschlusstermin der Dissertation;
  2. Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
  3. Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme einer wissenschaftlichen Gastgeberin bzw. eines wissenschaftlichen Gastgebers an einer Forschungseinrichtung in Deutschland;
  4. Referenzgutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers der Doktorarbeit und zwei weiterer Wissenschaftler, die zur Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers fundiert Auskunft geben können, nach Möglichkeit außerhalb des eigenen Instituts;
  5. Erforderliche Sprachkenntnisse: Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Medizin: Gute Deutschkenntnisse, soweit für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich, ansonsten gute Englischkenntnisse; Natur- und Ingenieurwissenschaften: Gute  Deutsch- oder Englischkenntnisse.
Förderprogramm URL http://www.humboldt-foundation.de/web/humboldt-stipendium-postdoc.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/66
Jederzeit