Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgeberinnen oder Gastgebern an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Bewerber wählen ihr eigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgeber in Deutschland selbst. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben inklusive Angaben zur geplanten Stipendienlaufzeit müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden. Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber basiert ausschließlich auf der Bewertung ihrer wissenschaftlichen Qualifikation. Quoten für einzelne Fachgebiete oder Länder gibt es nicht. Die Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen erfolgt anhand folgender Kriterien:
- wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen (Mobilität, Zielstrebigkeit, fachliche Breite, wissenschaftliche Produktivität)
- Qualität der in der Bewerbung benannten Schlüsselpublikationen (Originalität, Innovationsgrad; bei Mehrautorenpublikationen ferner Eigenanteil des Bewerbers )
- Originalität und Innovationspotential des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens (Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes, überzeugende Wahl der wissenschaftlichen Methoden, Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung, klare Fokussierung und Realisierbarkeit innerhalb des beantragten Förderzeitraums, Durchführbarkeit am Gastinstitut)
- Zukunftspotential der Bewerber (wissenschaftliches Potential, wissenschaftliche Weiterentwicklung, Karriereperspektiven
- Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand unabhängiger Fachgutachten, die von der Humboldt-Stiftung eingeholt werden. Die abschließende Entscheidung trifft ein Auswahlgremium, das mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen besetzt ist, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.670,- €. Darin enthalten sind eine Mobilitätspauschale sowie ein Beitrag zur Kranken- und Haftpflichtversicherung.
Zusätzliche Leistungen für Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten:
- Reisekostenpauschale für die eigene An- und Rückreise, wenn diese Kosten nicht von dritter Seite getragen werden;
- Sprachstipendium für einen zwei- bis viermonatigen Intensivsprachkurs an ausgewählten Sprachinstituten in Deutschland unmittelbar vor Beginn des Forschungsaufenthalts; diese Leistung kann auch von mitreisenden Ehepartnern in Anspruch genommen werden;
- Zuschläge für mitreisende Familienmitglieder für Aufenthalte von mindestens drei Monaten (monatliche Leistung: für Ehepartner bis zu 326,- € und pro Kind bis zu 234,- €);
- Für Alleinerziehende pauschale Zulage für mitreisende Kinder unter 18 Jahren für Aufenthalte von mindestens drei Monaten (monatlich 400,- € für das erste Kind, 100,- € für jedes weitere Kind);
- Zusätzliche Verlängerung des Forschungsstipendiums um bis zu 12 Monate, wenn Kinder unter 12 Jahren mit nach Deutschland reisen;
- Forschungskostenzuschuss an die Gastgeberinnen und Gastgeber in Deutschland in Höhe von monatlich 800,- € (für Forschungsvorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften) bzw. 500,- € (für Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften);
- Europa-Zulage für einen Forschungsaufenthalt an einem Forschungsinstitut in einem anderen europäischen Land (nicht jedoch im eigenen Herkunftsland) während der Stipendienzeit für einen befristeten Zeitraum, sofern dies für die Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist;
- Umfangreiche Alumniförderung nach erfolgreichem Abschluss des Forschungsaufenthalts, insbesondere Förderung der Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während der gesamten wissenschaftlichen Karriere.