Die Studienstiftung ius vivum will eine breiter angelegte Bildung weltoffener, verantwortungsbewusster Juristen fördern. Besonders begabte Promovierende und Nachwuchswissenschaftler/innen sollen zu hervorragenden Leistungen in ihrem Fachgebiet angespornt werden und frühzeitig lernen, über die Grenzen ihrer Disziplin hinauszublicken.
Beihilfen zur Teilnahme an Seminaren und wissenschaftlichen Exkursionen
Promotions- und Auslandsstipendien
Gewährung von Druckkostenzuschüssen zu wissenschaftlichen Arbeiten
Verleihung von Geldpreisen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen
Vergabe von Fachbüchern zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten
Zweck der gemeinnützigen Studienstiftung ius vivum ist die Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, der Rechtsvergleichung, des Urheberrechts und des Wirtschaftsrechts.
Bedingungen
Bewerbungen formlos per E-mail (bewerbungen@studienstiftung-iusvivum.de) mit den üblichen Unterlagen, wie Lebenslauf, Angaben zum Förderungsprojekt und zur Förderungsbedürftigkeit.