Zweistufiges Verfahren
Für die Vorprüfung ist eine zehnseitige Antragsskizze vorzulegen. Auf Grundlageder Antragsskizze entscheidet der Auswahlausschuss Promotionsförderung, ob der Antrag weiter verfolgt wird oder nicht. Im Falle eines positiven Votums werden die Antragsteller um einen ausführlichen Antrag (30 Seiten) sowie eine Präsentation gebeten.
Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten
Für die Besetzung der einzelnen Stipendien gelten die Auswahl- und Förderkriterien der Hans-Böckler-Stiftung für Einzelstipendien. Bei strukturierten Stipendien erfolgt jedoch ein zweistufiges Auswahlverfahren: Interessierte richten ihre Bewerbungen zunächst an das jeweilige Graduiertenzentrum, das dann geeignete Kandidaten einem Auswahlausschuss der Hans-Böckler-Stiftung vorschlägt.