Förderung von Projekten mit hoher Originalität und Qualität in Thematik und/oder Methodik („emerging fields“)
Schaffung eines Mehrwerts durch fachübergreifende Zusammenarbeit (Interdisziplinarität)
Schaffung eines Mehrwerts durch ortsübergreifende Zusammenarbeit (Netzwerkbildung)
Förderung des in den Projekten beteiligten wissenschaftlichen Nachwuchses
auf das Schwerpunktprogramm zugeschnittene Gleichstellungsmaßnahmen
Originalität der wissenschaftlichen Fragestellungen unter thematischen und/oder methodischen Aspekten
Eingrenzung der wissenschaftlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der Laufzeit eines Schwerpunktprogamms
Kohärenz der geplanten Forschungsaktivitäten
Konzepte zur Gestaltung der interdisziplinären und ortsübergreifenden Zusammenarbeit/Netzwerkbildung
Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Förderung von Wissenschaftlerinnen, Angebote zur Familienfreundlichkeit
Vernetzung der geplanten Forschungsaktivitäten im internationalen Wissenschaftssystem
Abgrenzung zu anderen laufenden Programmen mit direktem thematischen Bezug, z.B. Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen, Programmen anderer Förderorganisationen
Qualifikation der Koordinatorin/des Koordinators im Hinblick auf die Steuerung eines Forschungsverbunds
Besonderes Kennzeichen eines Schwerpunktprogramms ist die überregionale Kooperation der teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Schwerpunktprogramme können vom Senat der DFG eingerichtet werden, wenn die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet wissenschaftlichen Gewinn verspricht. Ein Schwerpunktprogramm wird in der Regel für die Dauer von sechs Jahren gefördert. Zur Mitarbeit in einem Schwerpunktprogramm fordert die DFG interessierte Wissenschaftler zu bestimmten Terminen auf, Anträge vorzulegen. Gepris - Ein Informationssystem zu DFG-geförderten Projekten
Bedingungen
In einem Schwerpunktprogramm können bis zu 30 Einzelprojekte beteiligt sein.
Förderung wird für maximal sechs Jahre, die in zwei Förderperioden von jeweils drei Jahren unterteilt sind.
Anträge auf Einrichtung eines Schwerpunktprogramms sind spätestens jeweils zum 15.10. eines Jahres zu stellen. Die Auswahlsitzungen des Senates finden i.d.R. im März statt. Förderbeginn ist im darauffolgenden Jahr.