Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen.
Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:rn - Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
- Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
- weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen bei allen Vorhaben dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Vorhaben, die in eine lokale oder regionale Strategie zur biologischen Vielfalt eingebunden sind oder zur Entwicklung einer solchen Strategie beitragen, werden bevorzugt gefördert. das für die Vorhabendurchführung erforderliche Personal, Aufträge an Dritte (insbesondere für Planungsleistungen), sächliche Verwaltungsausgaben, Gegenstände und Investitionen, Pacht unbeweglicher Sachen, Ausgleichszahlungen und Entschädigungen, Evaluationen, Maßnahmen der Information und Kommunikation, die dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken, Ausgaben für Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks sinnvoll und erforderlich sind.