Vorrangig berücksichtigt werden Anträge, in denen der/die Bewerber/in (und der/die Gutachter/in) ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite (auch von elterlicher) keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer tatsächlichen finanziellen Notlage der Bewerbenden abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss wirklich unerlässlich sind.
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