Anträge auf Zuschüsse zu Klausurtagungen mit einem Förderbetrag über 1500,- Euro: Frist am Freitag, 11. Oktober 2024 (Bewilligungsentscheidung im Kuratorium). Anträge auf Zuschüsse zu Klausurtagungen mit einem Förderbetrag bis zu 1500,- Euro: diese Anträge werden in den monatlichen Vorstandssitzungen zur Mitte des Monats begutachtet und sollten bis zum 5. desselben Monats vorliegen
Geltungsbereich
Regional
Fördergeber
Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg
Zusammenfassung
Gegenstand des finanziellen Zuschusses sind die Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für die Anmietung von Besprechungsräumen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Forschungseinrichtungen bzw. der Teilnehmenden wird erwartet.
Die Wissenschaftliche Gesellschaft in Freiburg bezuschusst die Durchführung von Klausurtagungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Ideenfindung sowie zur Vorbereitung von größeren Drittmittelprojekten und Projektkooperationen (z.B. DFG-Forschergruppen, SFBs, EU-FP-Verbünde, u.ä.). Klausurtagungen, an denen der wissenschaftliche Nachwuchs maßgeblich beteiligt ist, werden bevorzugt bewilligt.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität Freiburg, die wissenschaftlich arbeiten und einen akademischen Abschluss haben. Promovierende werden ab dem zweiten Jahr der Projektbearbeitung unterstützt. Antragsteller/innen aus der Medizin können erst nach dem 2. Staatsexamen berücksichtigt werden.