Antragsberechtigt sind alle Personen, die in Freiburg wissenschaftlich arbeiten und einen akademischen Abschluss haben. Anträge von jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden bevorzugt berücksichtigt. Promovierende werden i.d.R. erst ab dem zweiten Jahr der Projektbearbeitung unterstützt. Antragsteller/innen aus der Medizin können erst nach dem 2. Staatsexamen berücksichtigt werden.
Über die Anträge wird monatlich entschieden. Die Anträge müssen vor Antritt der Reise bei der Wissenschaftlichen Gesellschaft eingereicht werden. Im Nachhinein eingereichte Anträge für schon erfolgte Vortragsreisen werden nicht berücksichtigt bzw. genehmigt.
Die Anträge sind auf elektronischem Wege an die Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg, Löwenstr.16, 79098 Freiburg (Email:wissges@uni-freiburg.de) zu richten.
Der Antrag sollte enthalten:
- Angaben über Zweck und Anlass der Reise,
- Annahmebestätigung und Abstract des Vortrages,
- Aufstellung sowie Angebote und Belege aller Kosten, für die ein Zuschuss beantragt wird,
- Angaben über den Eigenanteil der Forschungseinrichtung oder Dritte,
- ein kurzer Lebenslauf des Antragstellers,
- eine Liste der Veröffentlichungen des Antragstellers in den letzten drei Jahren,
- bei nicht habilitierten Antragstellern eine Befürwortung des Institutsleiters oder des direkten Vorgesetzten.
- Hinweise zu den klimawussten Vortragsreisen
Zur Abrechnung der Vortragsreise sind die Originalbelege einzureichen. Die Abrechnung muss spätestens drei Monate nach Beendigung der Reise erfolgt sein.