Gegenstand des finanziellen Zuschusses sind Sachmittel zur Anschaffung von Geräten und Verbrauchsmaterialien; zur Probandenentlohnung und Anschaffung von Literatur. Personalkosten werden grundsätzlich nicht bezuschusst!
Die Anträge auf Zuschüsse zu Sachmitteln mit einem Förderbetrag bis zu 1500,- Euro: diese Anträge werden in den monatlichen Vorstandssitzungen zur Mitte des Monats begutachtet und sollten bis zum 5. desselben Monats vorliegen