Gefördert werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Bereichen:
- Archäologie
- Geschichtswissenschaften
- Historische Islamwissenschaften
- Kunstgeschichte
- Rechtsgeschichte
- Ur- und Frühgeschichte
- Wissenschaftsgeschichte
Bewilligt werden Mittel für:
- konkrete und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben in Form von Personal-, Reise- und Sachmitteln (nicht für Einzelreisen zu wissenschaftlichen Konferenzen)
- Forschungs- und Promotionsstipendien für deutsche und ausländische Wissenschaftler/innen (nicht für Masterstudiengänge, Weiterbildungsmaßnahmen u. ä.)
- Druckkostenbeihilfen für besonders erfolgreiche von der Stiftung geförderte Projekte
Nicht gefördert werden Projekte und Personen aus den Bereichen:
- Medizin
- Natur- und Ingenieurwissenschaften
- Psychologie
- Sprach- und Literaturwissenschaften
- Theater- und Filmwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
Nicht bewilligt werden Mittel für:
- Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterstudierenden
- Masterstudiengänge, Weiterbildungsmaßnahmen u. ä.
- Stellen (zeitlich befristet oder dauerhaft)
- Wissenschaftliche Institutionen durch pauschale Zuwendungen
- Festschriften und Lexika
- Jahrestreffen und Jubiläumsveranstaltungen
- Publikationen, die nicht im Zusammenhang mit zuvor geförderten Projekten stehen
- Exkursionen
- Tagungen, die nicht von der Stiftung initiiert wurden
- Einzelreisen zu wissenschaftlichen Tagungen
- Ausstellungsprojekte ohne Zusammenhang mit bereits geförderten Projekten