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Programmname Gerda Henkel Promotionsstipendium
Karrierestatus
  • Doktorand/in
Veröffentlichung 04.01.2010
Fristen
Jederzeit
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Gerda Henkel Stiftung
Zusammenfassung
Mittelpunkt der Fördertätigkeit der Gerda Henkel Stiftung ist die Unterstützung deutscher und ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet der historischen Geisteswissenschaften. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität der/des Antragstellenden und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich. Gefördert werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Bereichen:
  • Geschichtswissenschaften
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Archäologie
  • Kunstgeschichte
  • Historischen Islamwissenschaften
  • Rechtsgeschichte
  • Wissenschaftsgeschichte
Art und Umfang der Förderung, Dotierung: Stipendiengrundbetrag, sowie ggf. zuzüglich Auslandszuschlag, Familienzuschlag sowie zusätzlich nach Bedarf Reisekosten und Sachkosten.

Anträge auf Gewährung eines Promotionsstipendiums können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftungsgremien entscheiden an vier Terminen im Jahr über die Stipendienvergabe. Die Bearbeitungszeit eines vollständig vorliegenden Antrags beträgt maximal sechs Monate.
Fördervolumen 1.600,- € + ggf. Kinderzuschlag + Reise- & Sachmittel
Förderarten
  • Promotionsförderung
  • Stipendien
Förderdauer 2 Jahre + max. 12 Monate Verlängerung
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
Kontakt
Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
Graduate Centre (GraCe)
Beschreibung
Ziel des Stipendienprogramms ist es, den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Forschungsprojekte, die qualifizierten jungen Forscherinnen und Forschern für begrenzte Dauer die Möglichkeit zu wissenschaftlicher Arbeit und zur Verbesserung ihrer beruflichen Ausbildung bieten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln besondere Beachtung. Berücksichtigt werden nur Bewerber und Bewerberinnen, die durch ihre Studienleistungen und Examensergebnisse als außergewöhnlich begabt ausgewiesen sind und deren Dissertationen ein weit überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen. Zurzeit werden pro Jahr ca. 50 Stipendien vergeben.
Bedingungen
Anträge, die nur unvollständig oder überdimensioniert vorliegen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Eingang in das Auswahlverfahren können nur Bewerber finden, die zum Zeitpunkt ihres Hochschulabschlusses das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Ausnahmen: Auf das Lebensalter angerechnet werden: Zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehrdienst, Berufspraxis nach dem Abschluss und andere besondere Lebensumstände).

Anträge und Gutachten können in Deutsch und Englisch eingereicht werden.

Hinweis:
  • Im Rahmen des Promotionsprogramms der Stiftung werden keine Abschluss-Stipendien vergeben.
  • Für eine Berücksichtigung des Antrags im Auswahlverfahren muss die Gesamtnote des Hochschulabschlusses (bei Staatsexamen: Sek. II) bei 1,5 oder besser liegen. Juristinnen und Juristen, die zu einer (rechts-)historischen Fragestellung promovieren, müssen mindestens über ein Prädikatsexamen („vollbefriedigend") verfügen (bei Examen in Baden-Württemberg „befriedigend“ oder besser). Bitte geben Sie bei einer Bewerbung in einem extra Anschreiben an, dass die Bewertung „befriedigend“ in Baden-Württemberg bereits als kleines Prädikatsexamen gilt.
Förderprogramm URL https://www.gerda-henkel-stiftung.de/promotionsfoerderung
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/45
Jederzeit