Zwei Runden pro Jahr. Fristen im Herbst und späten Frühjahr. Die Antragsfrist gilt nicht für kleinere Fördersummen (bis max. 15.000,- Euro). Kleinere Fördersummen gewährt die Stiftung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, dessen Beratungszeit in der Regel zwischen drei und vier Monaten liegt.
Geltungsbereich
National
Fördergeber
Gerda Henkel Stiftung
Zusammenfassung
Beantragt werden können:
Stipendiengrundbetrag (die Beantragung der Finanzierung der "eigenen Stelle" ist nicht mehr möglich.)
ggf. zuzüglich
Auslandszulage (bei Auslandsreisen ab einem Monat)
Familienzuschlag (für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Vorlage der Geburtsurkunde)
zusätzlich nach Bedarf
Reisekosten (Fahrt- und Unterkunftskosten)
Sachkosten
Personalmittel für studentische Hilfskräfte
Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur an besonders erfolgreiche Stipendiatinnen und Stipendiaten der Gerda Henkel Stiftung vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem jeweiligen Stipendiaten selbst gestellt werden.
Fördervolumen
2.300 € Grundstipendium vor bzw. 3.100 € nach Habilitation + ggf. Familienzuschlag + Reise- & Sachmittel
Forschungsstipendien dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Sie können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden.
Bedingungen
Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich.