Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.
Beantragt werden können:
- bis zu dreimonatige Auslandsreisen oder Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung;
- gemeinsame Workshops.
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.