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Programmname Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 18.02.2025
Fristen
31.12.2029
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung
Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung, deren FuE-Arbeiten auf erfolgreich abgeschlossenen Projekten des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufsetzen und darauf ausgerichtet sind, zusätzlichen Handlungsbedarf aufzugreifen, der sich während eines geförderten Projekts durch neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Ähnliches) und zusätzliche FuE-Herausforderungen zur Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz gezeigt hat. Insbesondere bei sehr innovativen Lösungen, die den Anwendern zum Teil vollkommen neue Fähigkeiten verleihen oder Arbeitsweisen ermöglichen würden, sind beispielsweise nach einem Proof of Concept deutlich umfangreichere Erprobungen und wissenschaftliche Validierungen der neuen Systeme, Verfahren oder Konzepte unter Einsatzbedingungen notwendig. Dadurch können Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad gehoben und eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich gemacht werden, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
 
Gefördert werden Verbundprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • Es muss im Rahmen des vorangegangenen Forschungsprojekts neuer, erheblicher Forschungsbedarf erkannt worden oder entstanden sein, der neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Ähnliches) und die Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz beinhaltet.
  • Die Ergebnisse des vorangegangenen Forschungsprojekts müssen einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz vorweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Lösung das Fähigkeitsspektrum eines Anwenders bedeutend erweitert oder ihn in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
  • Es muss ein erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse bestehen, was mindestens durch konkrete, detaillierte und aussagekräftige Interessenbekundungen individuell zu dokumentieren ist. Zudem muss die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf einen möglichst großen Anwenderkreis und die Einbindung der entsprechenden Akteure nachvollziehbar gegeben sein.
  • Die Erforderlichkeit einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen, wie beispielsweise eines Einsatzdemonstrators, neuer Systeme, Verfahren oder Konzepte, muss ersichtlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Anwender vollkommen neue Fähigkeiten verliehen oder Arbeitsweisen ermöglicht werden oder die Kompatibilität und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung oder Technik und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen birgt.
  • Die weiterentwickelten, erprobten und wissenschaftlich validierten Lösungen müssen eine realistische Perspektive für eine Umsetzung in der Praxis aufweisen. Hierzu ist ein fundiertes Konzept des potenziellen Umsetzungspartners oder vergleichbaren Leistungserbringers vorzulegen, das eine schnelle Implementierung erwarten lässt.

<br /&gtDie Verbundprojekte müssen mindestens eine Forschungseinrichtung sowie einen geeigneten Umsetzungspartner umfassen. Umsetzungspartner im Sinne dieser Richtlinie sind Institutionen, die nach Projektende dafür sorgen, dass die Ergebnisse in die Anwendung gebracht, dort etabliert und verstetigt werden. Ein Anwender der innovativen Forschungsergebnisse (zum Beispiel Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) muss mindestens als assoziierter Partner mit aktiver Mitwirkung verbindlich in das Projekt eingebunden sein. Die Mitwirkung ist durch einen aussagekräftigen Letter of Intent, der auch die konkreten Beiträge zum Projekt benennt, spezifisch für den jeweiligen Partner darzustellen. In den Verbund sind nur diejenigen Partner des ursprünglichen Forschungsprojekts aufzunehmen, die zur Bearbeitung des neu erkannten Forschungsbedarfs und zur Erprobung und wissenschaftlichen Validierung notwendig sind. Gleiches gilt, wenn ein Verbundprojekt auf verschiedenen FuE-Projekten aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufbaut. Es ist möglich, neue Partner in den Verbund aufzunehmen, die im vorangegangenen Projekt nicht beteiligt waren, sofern diese für den erfolgreichen Praxistransfer erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Anwender, Netzwerke von Anwendern oder Umsetzungspartner. Inhaltlich sind die Arbeiten so auszurichten, dass die neu erkannten Forschungsbedarfe gezielt adressiert werden und die neuen Erkenntnisse zusammen mit den bereits erforschten Lösungen auf den notwendigen Reifegrad gehoben werden. So soll im Rahmen des Projekts eine intensive Erprobung und wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen durchgeführt werden. Erprobungen und Validierungen sollen iterativ angelegt und sowohl unter Einsatzbedingungen als auch im Praxiseinsatz selbst vorgenommen werden. So soll ein möglicher Anpassungsbedarf in weiteren Erprobungsschritten berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass sich mehrere Anwender für ein gemeinsames Szenario zusammenschließen oder mehrere Erprobungen bei unterschiedlichen Anwendern und in unterschiedlichen Kontexten durchgeführt werden. Insbesondere im Fall gesellschaftlicher Innovationen sollen dabei auch die Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden. Innerhalb dieses Rahmens ist ein weites Spektrum von FuE-Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien über die Entwicklung innovativer Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.

Förderarten
  • Verbundprojekte
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse, wachsende sicherheitspolitische und globale Herausforderungen, aber auch soziale und technologische Innovationen machen es erforderlich, dass sicherheitsunterstützende Prozesse und Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ (www.sifo.de) werden daher ganzheitliche Forschungsansätze unter interdisziplinärer Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern sowie deren praxisnahe Erprobung gefördert. Dahinter steht der Anspruch, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen- und Katastrophenlagen vorzubereiten, diese im Idealfall zu verhindern und etwaige Folgen zu reduzieren.
<br /&gtZiel dieser Förderrichtlinie ist es, die Breitenwirkung erfolgreicher FuE-Projekte aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ zu erhöhen. Dies umfasst Ansätze zur Erschließung zusätzlicher Anwendungen oder Nutzungsmöglichkeiten der erforschten Lösung, inklusive der damit verbundenen zusätzlichen FuE-Herausforderungen, die einen Praxiseinsatz bislang verhindern. Auf diese Weise sollen Anwender im Bereich der zivilen Sicherheit, beispielsweise Polizeien und Feuerwehren, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und vergleichbare Akteure, in die Lage versetzt werden, innovative Lösungen auf der Basis neuer Forschungsergebnisse unmittelbar und möglichst umfassend nutzen zu können. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben, die basierend auf erfolgreich abgeschlossenen FuE-Projekten aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ zusätzlichen Handlungsbedarf aufgreifen, der sich während eines geförderten Projekts durch neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Ähnliches) und zusätzliche FuE-Herausforderungen zur Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz gezeigt hat. In den geförderten Vorhaben soll eine interdisziplinäre und kooperative Zusammenarbeit zwischen Anwendern, Wirtschaft und Wissenschaft wirksam werden.

Bedingungen
Antragsberechtigt sind Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen.

Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem PT, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2029, eingereicht werden.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
 
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
 
Ansprechpartner:
 
Dr. Christian Fenster
Telefon: +49 2 11/62 14 – 378



„easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-praxisleuchttuerme.html?view=renderNewsletterHtml
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/3346
Frist: 31.12.2029