Gefördert werden Einzelprojekte mit klarem Bezug zur Onkologie, in denen eine innovative und alternative Nutzung bereits vorhandener und operabler Datensätze beziehungsweise bestehender Tools erprobt wird. Für die Erprobung der Forschungsidee müssen die für das Projekt erforderlichen Daten bereits identifiziert, zusammengeführt, strukturiert und annotiert vorliegen. Denkbar wären beispielsweise datenbasierte Lösungsansätze für den klinischen Routinealltag, wie beispielsweise die Befundung in der Pathologie, oder es können bestehende Tools zugunsten der Nutzerfreundlichkeit angepasst werden. Gefördert werden können auch Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Algorithmen oder Softwareanwendungen, wenn sie einen Mehrwert für die wissenschaftliche Community liefern und für andere Nutzergruppen zugänglich gemacht werden (zum Beispiel Entwicklung einer grafischen Oberfläche, eines Algorithmus, Software et cetera). Forschungsideen sollen auf ihre Machbarkeit beziehungsweise Anwendung für potenziell nachfolgende Projekte hin erprobt werden. Der Zugang und die Erfüllung der rechtlichen und ethischen Rahmenbedinungen zu den Datensätzen und Tools müssen bereits bestehen und nachweisbar sein.
Folgende Arten von Forschungsprojekten sind nicht förderfähig:
- Projekte, deren wesentlicher Fokus auf der Generierung neuer Daten liegt;
- Projekte, deren Fokus auf der alleinigen Identifizierung, Zusammenführung, Strukturierung, Annotierung von Daten liegt;
- Projekte, deren Fokus auf der alleinigen Entwicklung neuer informationstechnologischer Werkzeuge liegt.
Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn mit bereits nutzbar gemachten Daten oder Tools die Machbarkeit/Umsetzbarkeit von über den ursprünglichen Forschungszweck hinausgehenden innovativen Ideen für einen Einsatz in der Krebsforschung oder -versorgung vorangetrieben und die Forschungsergebnisse anschließend durch die Antragsteller bewertet und zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Fördermaßnahme soll zusätzlich dem an der Universitätsmedizin verorteten wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit zur Profilschärfung einräumen. Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.