Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität für Deutschland zu erreichen. Diese ambitionierte Zielsetzung erfordert eine Transformation der Energiewirtschaft, des Verkehrssektors und der Industrie. Wasserstoff kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen, denn er erlaubt die Dekarbonisierung von Sektoren, die auf andere Weise nicht oder nur sehr schwer dekarbonisiert werden können. Darüber hinaus stellen Wasserstoff und seine Derivate eine Option dar, erneuerbare Energie aus Ländern mit hohem Angebot an kostengünstiger Solar- und Windenergie zu speichern und auch über große Entfernungen zu transportieren.
Mit den nach dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendungen soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate sowie der Aufbau von Importrouten nach Deutschland gefördert werden. Damit sollen der dringend erforderliche Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie entsprechender Herstelltechnologien effektiv unterstützt werden und ein Beitrag zur Importstrategie der Bundesregierung geleistet werden sowie mittelbar zur Treibhausgas-Minderung.
Folgende drei Förderziele sollen erreicht werden:
- der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovation,
- die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Technologien zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland.