Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Versorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen. Angestrebte sektor- und akteursübergreifende Konzepte und Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements sollen auch kritische Güter und Dienstleistungen sowie systemrelevante Unternehmen und Bereiche in den Blick nehmen, die außerhalb der KRITIS-Sektoren liegen und bislang beispielsweise aufgrund ihrer Größe noch nicht beziehungsweise kaum Beachtung finden. Auch Ansätze, die in diesem Zusammenhang explizit eine resilientere Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung sowohl in ländlichen als auch urbanen Räumen verfolgen, sind inbegriffen.
Im Fokus stehen zum einen die Analyse gegenseitiger Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Akteuren sowie damit einhergehende Kaskadeneffekte bei Störungen. Zum anderen zielt die Förderrichtlinie darauf ab, die Zusammenarbeit von und den Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Akteuren wie beispielsweise Betreibern kritischer Infrastrukturen mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu verbessern, um die Resilienz der Versorgungsstrukturen zu erhöhen. Zu beachten ist auch, dass die Auswirkungen durch Kaskadeneffekte zwischen voneinander abhängigen Versorgungsstrukturen dynamisch sind. Die zuständigen Akteure und Anforderungen an dieselben können sich im zeitlichen Verlauf und mit Ausmaß des Krisenereignisses stetig ändern. Mit den anvisierten Zielen leistet die Förderrichtlinie einen Beitrag dazu, mehr Transparenz über die Vernetzung und Abhängigkeiten von Versorgungsstrukturen zu schaffen, Schwachstellen von Risiko- und Krisenmanagementplanungen zu identifizieren und Optionen für die Vermeidung beziehungsweise Minimierung derselben zu erarbeiten. Diesem Ziel dient auch das Bestreben, nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und den hier relevanten Akteuren aus Staat, Gesellschaft und Wirtschaft entlang der unterschiedlichen Fragestellungen zu initiieren und zur besseren Vernetzung dieser Akteure beizutragen. Damit wird ein wirksamer Transfer von Forschungsergebnissen in die praktische Nutzung und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risiko- und Krisenmanagements erreicht.
Um die genannten Ziele zu erreichen, sollen mit der vorliegenden Förderrichtlinie Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen gefördert werden, die die jeweiligen Akteure zur Umsetzung weitreichender und robuster Risiko- und Krisenmanagementplanungen in der Praxis befähigen. Dabei ist der Einbezug mehrerer kritischer beziehungsweise systemrelevanter Sektoren und Bereiche ausdrücklich erforderlich, denn nur so können die Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Versorgungsstrukturen angemessen Beachtung finden. Wichtig ist, dass die erarbeiteten Ansätze möglichst generisch anwendbar beziehungsweise übertragbar auf weitere Akteure und Branchen sind. Flexibilitätsfördernde Ansatzpunkte zur verbesserten Handlungsfähigkeit im Hinblick auf sich schnell verändernde Bedrohungen und Sicherheitslagen werden ausdrücklich begrüßt. Der Fokus geförderter Vorhaben muss auf neuartigen, übergreifenden Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen liegen. Die verfolgten Lösungsansätze können sowohl technischer als auch nichttechnischer Natur sein.