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Programmname Förderung von Projekten zum Thema „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 24.10.2024
Fristen
28.02.2025
30.09.2025
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung
Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben sowie ein wissenschaftliches Begleitvorhaben. Zum einen werden Forschungsvorhaben zur Bearbeitung der beschriebenen Problemstellung gefördert. Zum anderen wird ein parallel laufendes Begleitvorhaben gefördert, das einzelne übergreifende Fragestellungen (zum Beispiel Best-Practice-Analyse) bearbeitet, die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten zusammenführt und diese nach außen hin sichtbar macht. Die jeweiligen Anforderungen werden im Folgenden aufgeführt.

Gefördert werden vorwettbewerbliche, praxisbezogene Verbundprojekte, deren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Angestrebt ist die Weiterentwicklung und Qualifizierung sektorübergreifender Risiko- und Krisenmanagementkonzepte und Maßnahmen, die kritische Güter und Dienstleistungen sowie systemrelevante Unternehmen und Bereiche in den Blick nehmen, die bislang noch nicht die notwendige Beachtung gefunden haben. Diese Konzepte und Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen zu einer Erhöhung der Resilienz von Versorgungssystemen beitragen. Dabei können auch Ansätze Beachtung finden, die Möglichkeiten zur dynamischen Anpassung von Konzepten und Maßnahmen zum Beispiel im Fall länger anhaltender Krisenlagen betrachten. Die Zusammenstellung des Verbunds ist sektor- und akteursübergreifend zu gestalten. In der Regel ist die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern für eine erfolgreiche Durchführung der geförderten Vorhaben gewinnbringend. Innerhalb der im Zuwendungszweck beschriebenen Forschungsbedarfe ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.
 
Im Rahmen der Förderrichtlinie gibt es zwei Stichtage zur Einreichung von Forschungsvorhaben. Der Fokus des ersten Stichtags liegt auf präventiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements zur Erhöhung der Resilienz von Strukturen der Versorgungssicherheit. Angelehnt an den Resilienz- beziehungsweise Katastrophenmanagementzyklus umfasst dies Forschungsvorhaben mit präventivem Schwerpunkt und insbesondere die Bereiche der Prävention, Vorsorge und Vorbereitung. Der Fokus des zweiten Stichtags liegt auf reaktiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements, um im Ereignisfall auch bei sich dynamisch entwickelnden Lagen die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen gewährleisten zu können. Entsprechend dem Resilienz- beziehungsweise Katastrophenmanagementzyklus stehen bei diesen Forschungsvorhaben mit reaktivem Fokus die Bereiche Bewältigung und Wiederherstellung im Mittelpunkt. Eine vollständige Trennung der beiden Bereiche ist aufgrund der Beschaffenheit des Themas nicht möglich – es muss jedoch eine klare Zuordnung zu einem thematischen Stichtag vorgenommen werden. Ein Forschungsvorhaben kann nur zu einem Stichtag eingereicht werden.
 
Bedarfe für die Erarbeitung sektorübergreifender Risiko- und Krisenmanagementkonzepte und -maßnahmen werden beispielsweise in folgenden Themenfeldern gesehen.

Präventive Risiko- und Krisenmanagementansätze der Versorgungssicherheit:
  • Entwicklung von generisch anwendbaren, sektorübergreifenden Prozess- und Schwachstellenanalysen, um die Kritikalität von Versorgungsstrukturen, bisher wenig beachtete Abhängigkeiten und Kaskadeneffekte sowie schwer beziehungsweise nicht schützbare Infrastrukturbereiche zu identifizieren. Dazu können neben der Betrachtung von Interdependenzen mit Blick zum Beispiel auf Neben- und Abfallprodukte auch kritische internationale Abhängigkeiten zählen.
  • Analyse von Schlüsselfunktionen und -prozessen, die sich aus sektor- und akteursübergreifenden Risikoanalysen mit Blick auf die Versorgungssicherheit ergeben (inklusive Identifikation von relevanten Kennzahlen und Indikatoren für die Krisenvorbereitung und -bewältigung).
  • Entwicklung neuartiger, innovativer Ansätze zur Erhebung von Ressourcen und Leistungen für die sektorübergreifende Krisenvorsorge, die beispielsweise die Erfassung beziehungsweise Vermeidung von Verwendungskonkurrenzen und Mehrfach-Verplanungen oder die Identifikation von relevanten Ziel- beziehungsweise Nutzungskonflikten umfassen.
  • Entwicklung von Möglichkeiten der technischen und strategischen Vorausschau, die zum Beispiel die Möglichkeiten von Risiko- und Krisen-Reaktionsframeworks, die Übertragung von bestehenden Ansätzen des Supply-Chain-Reference-Models oder die Finanzierung von Maßnahmen zur Resilienzsteigerung mit Blick auf die Versorgungssicherheit sektorübergreifend untersuchen. Dabei können auch Aspekte der technologischen Souveränität Beachtung finden.
  • Grundlegende Untersuchung organisatorischer Strukturen und rechtlicher Regelungen, die eine potenzielle Übertragbarkeit beziehungsweise einen Mehrwert für die Resilienz von Versorgungsstrukturen bieten können (zum Beispiel Analyse von Schnittstellen zu bestehenden Regelungen wie der Lieferkettensorgfaltspflicht).
  • Untersuchung und Erarbeitung von neuartigen Schulungs- und Übungskonzepten, die unter anderem auf Maßnahmen zur kontinuierlichen, akteursübergreifenden Durchführung von Szenarien seitens der beteiligten Akteure sowie der Erarbeitung von Konzepten und Datengrundlagen zur Umsetzung realitätsentsprechender Simulationen abzielen.
  • Untersuchung und Lösungsansätze zielgruppenspezifischer Risikokommunikation mit Fokus auf Problemstellungen und Handlungsoptionen der Versorgungssicherheit, die unter anderem die Information und explizit auch Partizipation der Bürgerinnen und Bürger adressieren.
Reaktive Risiko- und Krisenmanagementansätze der Versorgungssicherheit
  • Strategien und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung beziehungsweise Resilienzsteigerung sektor- und akteursübergreifender Schlüsselfunktionen und -prozesse sowie zur Einhaltung von zentralen Schutzzielen der Versorgungsstrukturen in Krisenzeiten. Hierzu können entsprechend auch die zielgerichtete Koordination von Ressourcen und Leistungen oder übergreifende Koordinierungsmaßnahmen von Interdependenzen zählen.
  • Innovative Ansätze und Möglichkeiten der sektor- und akteursübergreifenden Kooperation und Kollaboration zur Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen, die insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und staatlichen Akteuren sowie die Erarbeitung von Anreizsystemen für die Beteiligung der Wirtschaft abzielen.
  • Maßnahmen und Konzepte des sektor- und akteursübergreifenden Datenaustauschs beziehungsweise der übergreifenden Datenbereitstellung zur Steigerung der Resilienz der Versorgungsstrukturen im Ereignisfall, die beispielsweise kontextbezogene, ereignisspezifische Handlungsspielräume (zum Beispiel Ampellösung für Datenzugang) unter Beachtung von Datenschutzregelungen umsetzen.
  • Untersuchung und Erarbeitung von Mindestversorgungskonzepten und Datenmasken, die für die Ereignisbewältigung sektorübergreifend-relevante Indikatoren und Kennzahlen benennen und mögliche Analyseoptionen vorhalten (unter Beachtung unterschiedlicher Datenformate oder Anwendung von KI-Analysen), um Versorgungsströme bestmöglich zu koordinieren.
  • Konzepte und Maßnahmen für die zielgruppenspezifische, an die Lage angepasste Ereigniskommunikation für und von staatlichen Akteuren, Wirtschaft und Bevölkerung, die einen Fokus auf Transparenz und Partizipation legen (proaktive Risiko- und Krisenkommunikation in beide Richtungen).

Fördervolumen max.100%
Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 36 Monate
Fachbereiche
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Versorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen. Angestrebte sektor- und akteursübergreifende Konzepte und Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements sollen auch kritische Güter und Dienstleistungen sowie systemrelevante Unternehmen und Bereiche in den Blick nehmen, die außerhalb der KRITIS-Sektoren liegen und bislang beispielsweise aufgrund ihrer Größe noch nicht beziehungsweise kaum Beachtung finden. Auch Ansätze, die in diesem Zusammenhang explizit eine resilientere Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung sowohl in ländlichen als auch urbanen Räumen verfolgen, sind inbegriffen.
Im Fokus stehen zum einen die Analyse gegenseitiger Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Akteuren sowie damit einhergehende Kaskadeneffekte bei Störungen. Zum anderen zielt die Förderrichtlinie darauf ab, die Zusammenarbeit von und den Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Akteuren wie beispielsweise Betreibern kritischer Infrastrukturen mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu verbessern, um die Resilienz der Versorgungsstrukturen zu erhöhen. Zu beachten ist auch, dass die Auswirkungen durch Kaskadeneffekte zwischen voneinander abhängigen Versorgungsstrukturen dynamisch sind. Die zuständigen Akteure und Anforderungen an dieselben können sich im zeitlichen Verlauf und mit Ausmaß des Krisenereignisses stetig ändern. Mit den anvisierten Zielen leistet die Förderrichtlinie einen Beitrag dazu, mehr Transparenz über die Vernetzung und Abhängigkeiten von Versorgungsstrukturen zu schaffen, Schwachstellen von Risiko- und Krisenmanagementplanungen zu identifizieren und Optionen für die Vermeidung beziehungsweise Minimierung derselben zu erarbeiten. Diesem Ziel dient auch das Bestreben, nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und den hier relevanten Akteuren aus Staat, Gesellschaft und Wirtschaft entlang der unterschiedlichen Fragestellungen zu initiieren und zur besseren Vernetzung dieser Akteure beizutragen. Damit wird ein wirksamer Transfer von Forschungsergebnissen in die praktische Nutzung und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risiko- und Krisenmanagements erreicht.

Um die genannten Ziele zu erreichen, sollen mit der vorliegenden Förderrichtlinie Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen gefördert werden, die die jeweiligen Akteure zur Umsetzung weitreichender und robuster Risiko- und Krisenmanagementplanungen in der Praxis befähigen. Dabei ist der Einbezug mehrerer kritischer beziehungsweise systemrelevanter Sektoren und Bereiche ausdrücklich erforderlich, denn nur so können die Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Versorgungsstrukturen angemessen Beachtung finden. Wichtig ist, dass die erarbeiteten Ansätze möglichst generisch anwendbar beziehungsweise übertragbar auf weitere Akteure und Branchen sind. Flexibilitätsfördernde Ansatzpunkte zur verbesserten Handlungsfähigkeit im Hinblick auf sich schnell verändernde Bedrohungen und Sicherheitslagen werden ausdrücklich begrüßt. Der Fokus geförderter Vorhaben muss auf neuartigen, übergreifenden Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen liegen. Die verfolgten Lösungsansätze können sowohl technischer als auch nichttechnischer Natur sein.
Bedingungen
Grundsätzlich müssen alle Verbundprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
  • Die Verbundprojekte müssen eine klar definierte Aufgabenstellung sowie konkret spezifizierte Ziele aufweisen, so dass eine Erfolgskontrolle nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.
  • Die geplanten Arbeiten müssen den für die Praxisnutzung der angestrebten Lösung nötigen Forschungs- und Entwicklungsbedarf umfassend adressieren. Die angestrebten Ergebnisse sollen sich durch herausragende Beiträge zur Steigerung der Resilienz der Versorgungsstrukturen auszeichnen.
  • Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen ein hohes Anwendungspotenzial und klare Vorteile insbesondere gegenüber bereits vorhandenen/verfügbaren Lösungen aufweisen (Innovationshöhe).
  • Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Verbünde müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass alle wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch den Verbund erbracht werden können. Eine Auslagerung durch Forschungs- und Entwicklungsunteraufträge an Dritte ist nicht zulässig.
  • Die Verbundprojekte müssen für die erwarteten Ergebnisse eine konkrete Anwendungs- und Verwertungsperspektive nachvollziehbar darlegen und alle zur Umsetzung notwendigen Akteure einbeziehen. Die Ergebnis- und Verwertungserwartungen umfassen beispielsweise innovative Konzepte und Maßnahmen, Dienstleistungen, Leitfäden, Handlungsempfehlungen für und Beratung von Entscheidungsträgern, Konzepte für die Aus- und Weiterbildung, Veröffentlichungen, Konferenzbeiträge und Qualifizierungsarbeiten sowie geplante Portfolio- und Produkterweiterungen.
  • Sofern für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend, sollen auch rechtliche Fragestellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische, kulturelle und soziale Aspekte in die Arbeiten einbezogen werden

28. Februar 2025. Der Einreichungsstichtag mit Fokus auf reaktive Risiko- und Krisenmanagementansätze der Versorgungssicherheit ist der 30. September 2025.

https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-24-bekanntmachung-resiliente-versorgung.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/3307
Frist: 28.02.2025
Frist: 30.09.2025