Förderung von Projekten zum Thema „6G in die Anwendung bringen – Nachhaltige, resiliente und intelligente Vernetzung für Gesellschaft und Wirtschaft“
Karrierestatus
Professor/in
Postdoktorand/in
Veröffentlichung
21.08.2024
Fristen
15.12.2024
15.12.2025
Bemerkung
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich
National
Fördergeber
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung
Gefördert werden Verbundprojekte, die sich aus schlagkräftigen, in der Regel industriegeführten Konsortien zusammensetzen und 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzende neuartige Kommunikationstechnologien in konkreten Anwendungen erforschen und entwickeln. Die dabei relevanten technologischen Kennzahlen sind stark von den jeweiligen Anwendungsanforderungen abhängig. Die Technologieentwicklungen müssen sich auf Anwendungsfelder mit gesellschaftlicher Relevanz für den Standort Deutschland fokussieren. Beispiele für mögliche Anwendungsfelder sind die vernetzte Robotik, die Telemedizin, die Industrie 4.0, der Mobilitätssektor, virtuelle oder erweiterte Realitäten (VR/AR) sowie Konzepte für öffentliche und nichtöffentliche Mobilfunknetze, die speziell auf zentrale Industriezweige Deutschlands zugeschnitten sind. Die Projekte sollen im Ergebnis Kerntechnologien für 6G-Systeme entwickeln.
Es werden schlagkräftige industriegeführte Verbundprojekte beziehungsweise Verbundprojekte mit Industriepartnern in maßgeblicher Position in der Regel für bis zu drei Jahre gefördert. Dabei kommt insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine wichtige Rolle bei Transfer und anwendungsorientierter Ausgestaltung von Forschungsergebnissen und ihrer zukünftigen Nutzung zu. Die Partizipation von KMU an wissenschaftlichen Ergebnissen und kooperative Weiterentwicklung von Lösungen zu unterstützen, ist daher ein wesentlicher Zweck der Maßnahme. Zweck der Zuwendungen ist es, 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzende neuartige Kommunikationstechnologien zu erforschen und deren Performanz mit Bezug auf wesentliche Kennzahlen, wie erreichbare Leistungsfähigkeit, Energieeffizienz, Sicherheit oder Resilienz in einem relevanten Anwendungskontext zu demonstrieren.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwendungsbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen wollen und können.
15. Dezember 2024 und 15. Dezember 2025 eingereichten Projektskizzen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.