Antragsberechtigt sind Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Anwender im Sinne der Förderrichtlinie sind: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Hilfsorganisationen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Gebietskörperschaften, relevante zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und -industrie.
15. März und der
15. September eines Jahres. Der erstmalige Einreichungsstichtag ist der
15. September 2024, der letzte Einreichungsstichtag ist der
15. September 2029.rn
Die Einreichung von Skizzen im Rahmen der deutsch-österreichischen Kooperation ist nur einmal jährlich zum 15. März möglich, beginnend mit dem 15. März 2025.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zu den oben genannten Stichtagen zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlage erfolgt ausschließlich
in elektronischer Form.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise erst zum nächstmöglichen Stichtag beziehungsweise nach dem letztgenannten Stichtag am 15. September 2029 nicht mehr berücksichtigt werden.