Als Fördermittelempfänger kommen gemäß der Abgabenordnung steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Frage. Unter Wahrung der Stiftungszwecke können Projekte sowohl mit inländischen als auch mit ausländischen gemeinnützigen Institutionen und sonstigen förderfähigen Projektträgern gefördert werden. Eine anteilige Projektfinanzierung ist möglich.
- Personalaufwand
- Reisekosten
- Sachmittel