Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Voraussetzungen einer Zuwendung sind:rn
- Das Datum der Promotion der Nachwuchsgruppenleitung sollte zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. (Zeiten der Kinderbetreuung innerhalb dieser Frist werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit pauschal zwei Jahren pro Kind angerechnet.)
- Die Einrichtung, an der die Nachwuchsgruppe tätig sein wird, gewährleistet die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsbedingungen, unterstützt die Nachwuchsgruppenleitung und stellt sicher, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig stattfinden kann. Um die Selbstständigkeit der Nachwuchsgruppe zu unterstreichen, wird empfohlen, diese nicht an der Hochschule anzusiedeln, an der die Nachwuchsgruppenleitung promoviert wurde.
- Die Nachwuchsgruppenleitung ist durch mindestens eine etablierte Wissenschaftlerin beziehungsweise einen etablierten Wissenschaftler als Mentorin oder Mentor zu begleiten, um die Kompetenzen der leitenden Person mit Erfahrungswerten zu unterstützen.
- Bei externen Promotionsvorhaben von Nachwuchsgruppen an Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit der promotionsberechtigten Hochschule so zu gestalten, dass durch die wissenschaftliche Begleitung die gleiche Qualität wie bei Dissertationen von Promovierenden mit unmittelbarer Anbindung an die Hochschule erreicht wird.
- Eine Förderung kann von der Projektleitung nicht beantragt werden, wenn diese bereits eine vergleichbare Nachwuchsförderung durch eine nationale Forschungseinrichtung, durch Programme von Bund und Ländern oder durch eine in Deutschland angesiedelte internationale Einrichtung in Anspruch nimmt beziehungsweise genommen hat.
- Von den geförderten Nachwuchsgruppen wird erwartet, dass sie an jährlich stattfindenden Statustreffen teilnehmen.
- Die Nachwuchsförderung des BMBF zur Bioökonomie wird begleitend evaluiert, um die Maßnahmen stetig weiterzuentwickeln.
- easy-Online“ zuzuleiten. Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2024, der 15. April 2025 und der 15. April 2026. Die jeweilige Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.