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Programmname Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“
Karrierestatus
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 12.02.2024
Fristen
15.04.2024
15.04.2025
15.04.2026
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung
Die Förderung beabsichtigt, den Wandel zu einer Bioökonomie durch neue Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software wegweisend zu katalysieren; dabei ist sie themen- beziehungsweise technologieoffen. Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern.


  • Ernährung sichern (SDG 2)
  • sauberes Wasser (SDG 6)
  • bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)
  • nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (SDG 9)
  • nachhaltige(r) Konsum und Produktion (SDG 12)
  • Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
  • Leben unter Wasser (SDG 14)
  • Leben an Land (SDG 15)
  • Förderarten
    • Einzelprojekte
    • Verbundprojekte
    Förderdauer max. 5 Jahre
    Fachbereiche
    • Informatik
    • Lebenswissenschaften
    • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    Kontakt
    Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
    Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
    Biologie, Chemie und Pharmazie
    Science Support Centre (SSC)
    Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
    Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
    Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
    Science Support Centre (SSC)
    Beschreibung
    Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen ergibt sich aus der jeweiligen Themenstellung. Personen aus den Sozial-, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaften können bei Bedarf in die Gruppe integriert werden.

    Bedingungen
    Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).


     Voraussetzungen einer Zuwendung sind:rn
    • Das Datum der Promotion der Nachwuchsgruppenleitung sollte zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. (Zeiten der Kinderbetreuung innerhalb dieser Frist werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit pauschal zwei Jahren pro Kind angerechnet.)
    • Die Einrichtung, an der die Nachwuchsgruppe tätig sein wird, gewährleistet die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsbedingungen, unterstützt die Nachwuchsgruppenleitung und stellt sicher, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig stattfinden kann. Um die Selbstständigkeit der Nachwuchsgruppe zu unterstreichen, wird empfohlen, diese nicht an der Hochschule anzusiedeln, an der die Nachwuchsgruppenleitung promoviert wurde.
    • Die Nachwuchsgruppenleitung ist durch mindestens eine etablierte Wissenschaftlerin beziehungsweise einen etablierten Wissenschaftler als Mentorin oder Mentor zu begleiten, um die Kompetenzen der leitenden Person mit Erfahrungswerten zu unterstützen.
    • Bei externen Promotionsvorhaben von Nachwuchsgruppen an Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit der promotionsberechtigten Hochschule so zu gestalten, dass durch die wissenschaftliche Begleitung die gleiche Qualität wie bei Dissertationen von Promovierenden mit unmittelbarer Anbindung an die Hochschule erreicht wird.
    • Eine Förderung kann von der Projektleitung nicht beantragt werden, wenn diese bereits eine vergleichbare Nachwuchsförderung durch eine nationale Forschungseinrichtung, durch Programme von Bund und Ländern oder durch eine in Deutschland angesiedelte internationale Einrichtung in Anspruch nimmt beziehungsweise genommen hat.
    • Von den geförderten Nachwuchsgruppen wird erwartet, dass sie an jährlich stattfindenden Statustreffen teilnehmen.
    • Die Nachwuchsförderung des BMBF zur Bioökonomie wird begleitend evaluiert, um die Maßnahmen stetig weiterzuentwickeln.
    • easy-Online“ zuzuleiten.  Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2024, der 15. April 2025 und der 15. April 2026. Die jeweilige Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
    Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-12-Bekanntmachung-Bio%C3%B6konomie.html
    Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/3213
    Frist: 15.04.2024
    Frist: 15.04.2025
    Frist: 15.04.2026