Antragsvoraussetzungen:rn
- Die Professur wird neu eingerichtet und ist innerhalb eines Schwerpunktthemas der CZS und dessen Handlungsfelder verortet
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Rufannahme erfolgt sein
- Die Universität leistet für die gesamte Förderlaufzeit einen Eigenbeitrag von mindestens einer Vollzeitstelle für wissenschaftliches Personal
- Für die Professur erfolgt eine Verstetigung durch die Hochschule
- Die Antragstellung erfolgt durch die Hochschulleitung
- in Baden-Württemberg: Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen, Ulm
- in Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern-Landau, Koblenz, Mainz, Trier
- in Thüringen: Erfurt, Ilmenau, Jena, Weimar
15.09. und 15.03. des Jahres.
20.04. bzw. 20.10. jährlich.