Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Vorlage eines eigenen Forschungskonzepts sowie die interdisziplinäre Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe, wobei eine Natur- beziehungsweise Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften-übergreifende Zusammensetzung des Teams erforderlich ist. Das Forschungskonzept ist von der potenziellen Leiterin/dem potenziellen Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung vorzulegen. Es ist mindestens eine/ein an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Gruppenleitung bei allen Belangen der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit – insbesondere bei der Auswahl und Umsetzung der Methoden sowie der Ergebnissynthese – zu unterstützen.
29. April 2024 und darauffolgend jeweils zum
29. April alle zwei Jahre bis zum 29. April 2028 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über
„easy-Online“ in deutscher Sprache vorzulegen.