Gefördert wird eine Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland, entweder:
- als ein individuelles Vorhaben unter Betreuung einer Hochschullehrerin (Doktormutter) bzw. eines Hochschullehrers (Doktorvater)
oder - als Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm
Es können auch Forschungsphasen außerhalb Deutschlands gefördert werden, sofern diese für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Promotion unerlässlich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Aufenthalte
höchstens ein Viertel der voraussichtlichen Gesamtförderdauer betragen.Mna muss die geplanten Aufenthalte bereits bei der Bewerbung im Arbeits- und Zeitplan (siehe “Bewerbungsunterlagen”) angeben.
- Die Dauer der Förderung beträgt maximal 4 Jahre; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben und von Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
- Stipendienzusagen werden zunächst für maximal 1 Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob Ihre bisherige Stipendienlaufzeit von einer Auswahlkommission als erfolgreich bewertet wird.
Stipendienleistungen:
- Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von 1.300 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
- Reisekostenpauschale
- jährliche Forschungsbeihilfe. Wenn Sie aus einem DAC-Land kommen, erhalten Sie eine Pauschale von 460 € (im vierten Jahr 230 €), für alle anderen Länder beträgt die Beihilfe 260 € (im vierten Jahr 130 €).
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.