Es werden alle Bildungsvorhaben in allen Bereichen (Kunst, Musik, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Jura, Medizin, Wirtschaft, Handwerk und Sport etc.) unterstützt, die die Stipendiaten in ihrer persönlichen Entwicklung voranbringen. Der Bildungs- bzw. Berufsstand des Bewerbers spielt keine Rolle (Schüler, Auszubildende, Studierende, Berufstätige etc.). Gefördert werden sowohl Handwerker, Nicht-Akademiker wie auch Akademiker.
Das Stipendium ist NICHT vorgesehen für die Deckung von
- Versicherungskosten (Kranken-, Rentenversicherung u. a.)
- Kosten in Zusammenhang mit der Erkrankung (Medikamente, Zusatzzahlungen, spezielle Ernährung etc.)
- Lebensunterhaltungskosten wie Kommunikation (Telefon, Internet), Kleidung, Nahrung etc.
- Rückzahlung von Ausbildungsdarlehen (BAföG, KfW-Kredite u. a.) bzw. Tilgung von Immobilienfinanzierungskrediten
- Lebensunterhalt einer vollen Erstausbildung (nicht für Studienanfänger), Ausnahme: Lebensunterhalt wie Wohn- und Fahrtkosten kurz vor Ende des Studiums bzw. zur Überbrückung der Prüfungszeiten bzw. der Erstellung der Abschlussarbeit
Eine nachträgliche Unterstützung durch das Ausbildungsstipendium ist nicht möglich: Zum Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien kann das Bildungsvorhaben zwar bereits begonnen haben, darf aber noch nicht abgeschlossen sein und sollte spätestens bis zum Ende des Förderzeitraumes (ein Jahr ab Vergabe der Stipendien) beginnen.