Suche starten
Programmname Förderung von Projekten zum Thema „Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien“
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 19.05.2023
Fristen
15.11.2023
15.05.2024
15.11.2024
15.05.2025
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Die Förderung gliedert sich in die zwei Module A – „Technologie weiterentwickeln“ – und B – „Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden“. Projekte können nur Modul A oder B adressieren. Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf.

  • Modul A – Technologie weiterentwickeln:
    Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte in den Quantentechnologien, sofern nachweislich ein schnelleres oder effektiveres Vorankommen im Vergleich zu rein nationalen Projekten zu erwarten ist.
    Projekte, die sich ausschließlich mit Quantenkommunikation befassen, können durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ gefördert werden.
    Eine zentrale Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist in Modul A Voraussetzung.
  • Modul B – Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden:
    Das Modul soll Projekte zur gezielten Kooperation zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien fördern.
Fördervolumen max. 100%
Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 36 Monate
Fachbereiche
  • Informatik
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Deutschland will zusammen mit seinen europäischen Partnern in den Quantentechnologien technologisch souverän werden. Dazu ist es essenziell, eigene Quantentechnologie-Systeme und deren Schlüsselkomponenten selbst herstellen zu können. Allein kann Deutschland diese immensen Herausforderungen nicht meistern. Daher gilt es, mit Wertepartnern auf Augenhöhe zu kooperieren – innerhalb und außerhalb Europas. Der Zweck der Förderrichtlinie ist es, in den Quantentechnologien internationale Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Die Förderrichtlinie schafft dazu einen Rahmen für internationale Zusammenarbeit, insbesondere für bi- und trilaterale Kooperationen. Die Förderrichtlinie hat zwei Teilziele:rn
  • Ziel A – Deutsche und internationale Forschungspartner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit komplementärer Spitzenexpertise in der jeweiligen Disziplin in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zusammenführen.
  • Ziel B – Deutsche und internationale Fachkräfte von heute und morgen für die Anforderungen der Quantentechnologien begeistern und sie weiter- und ausbilden.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.



15. November 2026.

15. Mai und der 15. Novembers eines Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden.
Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/05/2023-05-19-Bekanntmachung-Quantentechnologien.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/3099
Frist: 15.11.2023
Frist: 15.05.2024
Frist: 15.11.2024
Frist: 15.05.2025