Zweimal jährlich tagt der Förderausschuss, der über Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Sach- und Reisekostenzuschüsse entscheidet.
Müssen zum Zweck der Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit Reisen unternommen werden, kann Promotionsstipendiaten des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht die entstandenen Kosten ggfs. gegen Nachweis erstattet oder teilweise erstattet werden. Es kommt sowohl die Erstattung von Fahrtkosten als auch (ab einem Monat Aufenthaltsdauer) ein Auslandszuschuss bezüglich der Lebenshaltungskosten in Frage. Ein Antrag insb. auf Bewilligung eines Zuschusses zu den Lebenshaltungskosten ist vor der Durchführung der Forschungsreise zu stellen. Die Höhe des Auslandszuschusses hängt in Anlehnung an die Sätze der Studienstiftung des deutschen Volkes vom Aufenthaltsland ab und kann maximal monatlich € 255,- betragen.