Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben mit Bezug zu den oben genannten Zielen gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen (vgl. Nummer 5.1 im Forschungsrahmenprogramm „Digital. Sicher. Souverän.“).rn
- Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen:rn
- Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen;
- Datenschutz technisch umsetzen;
- privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln;
- Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“);
- Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen;
- Risikoabschätzungen vornehmen.
- Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten:rn
- Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln;
- Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“);
- individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.