Bei neuen Forschungsprojekten mit Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Ukraine können die Mittel entsprechend den bestehenden Regeln der „Kooperation mit Entwicklungsländern“ (DFG-Vordruck 54.013) beantragt werden. Die Antragstellenden in Deutschland werden gebeten, dafür die Gesamtsumme der für die Partnerinnen oder Partner in der Ukraine beantragten Mittel im elan-Portal im Basismodul bei „Sachmittel“ unter „Sonstiges“ einzutragen. Eine detaillierte Auflistung dieser beantragten Mittel ist in der „Beschreibung des Vorhabens – Projektantrag“ erforderlich.
Diese Mittel können auch für bereits bestehende DFG-geförderte Forschungsprojekte über sogenannte Zusatzanträge beantragt werden. Die Antragstellung ist in bereits laufenden deutsch-ukrainischen oder bislang rein deutschen Projekten möglich. Sollen auf diese Weise Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler aus der Ukraine neu in Projekte einbezogen werden, ist darzulegen, um welche Arbeiten die laufenden Projekte erweitert werden sollen. Die Zusatzanträge können formlos über das elan-Portal (siehe Link unten) eingereicht werden.
Zusammen mit den Anträgen (Neuanträge oder Zusatzanträge) ist jeweils ein Nachweis von den jeweiligen ukrainischen Forschungseinrichtungen oder Hochschulen einzureichen, der erkennen lässt, um welchen Betrag und aus welchen Gründen das Gehalt derzeit unter dem Vorkriegsgehalt liegt bzw. dass und warum derzeit und absehbar kein Gehalt gezahlt werden kann.
Eine Beantragung außerhalb von DFG-Projekten ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Beantragung ist bis auf Weiteres auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt und gilt für alle Anträge, die bis einschließlich zum 15.9.2024 bei der DFG eingehen.
Auch Projekte mit geringem finanziellem Volumen sind willkommen, um Kooperationen anzubahnen und gemeinsame umfangreichere Projekte vorzubereiten. Für die Anbahnung gemeinsamer Projekte können Mittel im Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“ (siehe Link unten) beantragt werden.