Antragsberechtigt sind Tandems aus einem/einer gastgebenden Wissenschaftler:in (sog. Mentor:in) und einer/einem ukrainischen promovierten Wissenschaftler:in. Anträge können sich ausschließlich auf Gastinstitutionen in den Förderländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen beziehen.
Der/die ukrainische Wissenschaftler:in muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Ukrainische Staatsbürgerschaft
- Abgeschlossene Promotion
- Forschung im MINT-Bereich
- Derzeitiger Aufenthaltsort in Deutschland und bis zum 24.02.2022 in der Ukraine (Massenzustrom-Richtlinie der EU).
- Keine anderweitige Förderung (Doppelförderung ist ausgeschlossen)
Die Auswahl erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge. Die Prüfung der akademischen Qualifikation des Gastwissenschaftlers/der Gastwissenschaftlerin obliegt der aufnehmenden Einrichtung.
Die Anträge sind ausschließlich digital an folgende Adresse zu richten:
foerderantrag@carl-zeiss-stiftung.de
Der Antrag besteht aus dem Antragsformular sowie den dort genannten Nachweisen. Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Offizielle Dokumente (z.B. Kopie des Reisepasses) können - sofern nicht auf Englisch oder Deutsch verfügbar - auch in ukrainischer Sprache eingereicht werden. Der Antrag inkl. aller Anhänge muss in einem PDF-Dokument ohne Passwortschutz oder Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken vorliegen.
Die Auswahl erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge (First come first serve). Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist mit einer Entscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu rechnen. Die Prüfung der akademischen Qualifikation des Gastwissenschaftlers/der Gastwissenschaftlerin obliegt der aufnehmenden Einrichtung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ablehnende Entscheidungen werden nicht begründet. Die Fördermittel werden in einer Gesamttranche an die aufnehmende Institution überwiesen. Die Förderlaufzeit beträgt maximal sechs Monate, die Förderung muss bis spätestens 31.03.2023 abgeschlossen sein.