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Programmname CZS Sonderfonds Ukraine
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 04.07.2022
Fristen
Jederzeit
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • Carl-Zeiss-Stiftung
Zusammenfassung

Der CZS Sonderfonds Ukraine soll ukrainische Wissenschaftler:innen dabei unterstützen, ihre wissenschaftliche Tätigkeit an einer Gasteinrichtung in Deutschland übergangsweise fortzusetzen. Das Programm wird sowohl in Kooperation mit der Alexander von Humboldt Stiftung und Springer Nature im Rahmen des Notfonds der Philipp-Schwartz-Initiative (PSI) für geflüchtete Wissenschaftler:innen wie auch über weitere Maßnahmen und Ausschreibungen umgesetzt.
Die Förderungen sind als kurzfristige Überbrückung gedacht, um ggf. längerfristige Unterstützung von anderer Stelle einwerben zu können.

Beantragt werden können Mittel in Höhe von 20.000 Euro (Festbetrag).
Die Bewilligung erfolgt an die jeweilige wissenschaftliche Gastinstitution, welche den/die ukrainische:n Wissenschaftler:in aufnimmt. Die Förderlaufzeit beträgt sechs Monate und kann sofort nach der Förderzusage durch die Carl-Zeiss-Stiftung beginnen.

Fördervolumen max. 20.000€
Förderarten
  • Geflüchtete Wissenschaftler*innen
  • Postdocförderung
  • Stipendien
Förderdauer bis 6 Monate
Fachbereiche
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Die Carl-Zeiss-Stiftung möchte mit der Ausschreibung CZS Auxiliaris geflüchtete ukrainische Wissenschaftler:innen dabei unterstützen, ihre wissenschaftliche Tätigkeit übergangsweise an einer Gasteinrichtung in Baden-Württemberg, Thüringen oder Rheinland-Pfalz fortzusetzen. 
Zu diesem Zweck können Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den o.g. Ländern bei der Carl-Zeiss-Stiftung kurzfristig und unbürokratisch Fördermittel beantragen, um geflüchteten Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft die Mitarbeit in bestehenden Arbeitsgruppen und Projekten zu ermöglichen.
Bedingungen

Antragsberechtigt sind Tandems aus einem/einer gastgebenden Wissenschaftler:in (sog. Mentor:in) und einer/einem ukrainischen promovierten Wissenschaftler:in. Anträge können sich ausschließlich auf Gastinstitutionen in den Förderländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen beziehen.

Der/die ukrainische Wissenschaftler:in muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ukrainische Staatsbürgerschaft
  • Abgeschlossene Promotion
  • Forschung im MINT-Bereich
  • Derzeitiger Aufenthaltsort in Deutschland und bis zum 24.02.2022 in der Ukraine (Massenzustrom-Richtlinie der EU).
  • Keine anderweitige Förderung (Doppelförderung ist ausgeschlossen)
Die Auswahl erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge. Die Prüfung der akademischen Qualifikation des Gastwissenschaftlers/der Gastwissenschaftlerin obliegt der aufnehmenden Einrichtung.

Die Anträge sind ausschließlich digital an folgende Adresse zu richten:
foerderantrag@carl-zeiss-stiftung.de

Der Antrag besteht aus dem Antragsformular sowie den dort genannten Nachweisen. Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Offizielle Dokumente (z.B. Kopie des Reisepasses) können - sofern nicht auf Englisch oder Deutsch verfügbar - auch in ukrainischer Sprache eingereicht werden. Der Antrag inkl. aller Anhänge muss in einem PDF-Dokument ohne Passwortschutz oder Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken vorliegen.

Die Auswahl erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge (First come first serve). Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist mit einer Entscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu rechnen. Die Prüfung der akademischen Qualifikation des Gastwissenschaftlers/der Gastwissenschaftlerin obliegt der aufnehmenden Einrichtung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ablehnende Entscheidungen werden nicht begründet. Die Fördermittel werden in einer Gesamttranche an die aufnehmende Institution überwiesen. Die Förderlaufzeit beträgt maximal sechs Monate, die Förderung muss bis spätestens 31.03.2023 abgeschlossen sein.

Förderprogramm URL https://www.carl-zeiss-stiftung.de/programm/czs-sonderfonds-ukraine/czs-auxiliaris-auschreibung-zur-foerderung-ukrainischer-wissenschaftlerinnen
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/3009
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