Wer kann sich bewerben?
PostDocs, die sich für Themen rund um Grünen Wasserstoff (GH2) interessieren und aktiv in einer der vier Arbeitsgruppen mitarbeiten möchten:
- Produktion
- Verkehr und Infrastruktur
- Marktstimulierung (also Weiterentwicklung des Marktes für Wasserstoff)
- Querschnittsthemen (z. B. Regulierung, sozioökonomischer und rechtlicher Rahmen)
PostDocs, die an einer Universität oder einem außeruniversitären Forschungsinstitut in den folgenden Ländern arbeiten, sind für das GH2-Programm berechtigt: EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Kamerun, Kanada, Chile, Elfenbeinküste, Färöer-Inseln, Georgien, Ghana, Island, Israel, Japan, Kosovo, Mexiko, Marokko, Republik Moldau, Montenegro, Namibia, Neuseeland, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Senegal, Südafrika, Südkorea, Schweiz, Taiwan, Togo, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA, Vereinigtes Königreich und Uruguay.
Was kann gefördert werden?
Das Programm fördert ein Forschungsprojekt oder eine wissenschaftliche Weiterbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, die in Absprache mit einer Betreuerin oder einem Betreuer in Deutschland durchgeführt wird.
Das Stipendium ermöglicht den Zugang zu internationalen Arbeitsgruppen und setzt die aktive Teilnahme und Mitarbeit in einer Gruppe voraus, die auch nach dem Stipendium weitergeführt werden soll.
Dauer der Förderung
1 bis 18 Monate. Das Stipendium kann nicht verlängert werden.
Das Stipendium umfasst:
- eine monatliche Stipendienrate von 2.800 Euro
- Zuzahlungen zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- eine Pauschale für internationale Reisekosten
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Stipendiaten folgende zusätzliche Leistungen erhalten:
- Bei Behinderung oder chronischer Erkrankung: Zuschuss zu Mehrkosten, die durch die Behinderung oder chronische Erkrankung entstehen und nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden: Weitere Informationen
- Green Mobility Top Up (Unterstützung für klimafreundliches Reisen) bzw. Erstattung von CO₂-Kompensationszahlungen für Flugreisen
- Zuschuss zur Kongressteilnahme