Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs, d. h. die Universitäten, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes. Die konkreten Zielgruppen sind der Ausschreibung zu entnehmen.