Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren und ähnlich, sofern diese Einrichtungen gemeinnützig sind.
Anträge mit einer Förderdauer von maximal zwei Jahren können ab sofort jederzeit eingereicht werden.