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Programmname Förderung von Projekten zum Thema: Alternativmethoden zum Tierversuch
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 03.11.2021
Fristen
15.03.2026 (jährlich)
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können. Förderwürdig sind Vorhaben, die den Ersatz von Tierversuchen, eine Reduktion von Versuchstierzahlen oder eine Minderung des Belastungsgrades bezüglich Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren erwarten lassen. Dies gilt auch für den Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie für die Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, wenn dabei Tierversuche zur Anwendung kommen.

In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden. Darüber hinaus sind ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts grundsätzlich förderfähig. Voraussetzung ist, dass sie einen Beitrag zur Verbreitung von Alternativmethoden/Refinement-Methoden leisten können, der Bewertung bestehender 3R-Potenziale oder der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes dienen.

In beiden Modulen ist eine Begleitung des Vorhabens durch erfahrene Mentoren förderfähig. Erfolgreichen Vorhaben kann bei positivem Votum der Gutachter die Option auf ein zweijähriges Anschlussprojekt eingeräumt werden.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben eindeutig definierbar und abgrenzbar sind bis hin zu ergänzenden Finanzierungsbeiträgen bei notwendigen (inter-)nationalen methodenspezifischen Behördenkooperationen (nur nationale Finanzierungskomponente).

Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Lebenswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.

Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Projekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.

Bedingungen
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. KMU. Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.

Voraussichtlich zur Hälfte der Laufzeit einer Förderrunde wird ein Statusseminar durchgeführt. Das Statusseminar dient der Vorstellung der Projektfortschritte, dem Austausch mit den Begutachtenden und den Beteiligten verschiedener Forschungsprojekte. Die Teilnahme der Projektleitungen an den Statusseminaren ist verpflichtend und muss in der Reisekostenplanung berücksichtigt werden.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ( easy ) vorzulegen. Eine Einsendung in Papierform ist nicht notwendig. Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger vorab wird empfohlen.
Die Eingaben im Internet-Portal können bis zur Frist, dem 15. März eines jeden Kalenderjahres beginnend ab dem Jahr 2022, eingereicht werden. Danach eingehende Projektskizzen werden automatisch zur nächsten Frist berücksichtigt.
Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/11/2021-11-03-Bekanntmachung-Tierversuch.html?view=renderNewsletterHtml
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2909
Frist: 15.03.2026 (jährlich)