Max Weber Stiftung / Deutsches Historisches Institut Warschau
Zusammenfassung
Die Stipendien sind für die durch den Forschungsaufenthalt in Polen entstehenden Mehraufwendungen des/der Empfängers/Empfängerin bestimmt. Soweit Stipendiaten über ein Einkommen verfügen oder ein anderes Stipendium beziehen, liegen daraus erwachsende Verpflichtungen (z.B. Anzeigepflicht gegenüber Arbeit- oder Stipendiengeber, Versteuerung) ausschließlich in der Verantwortung der Stipendienempfänger/innen. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums durch das Deutsche Historische Institut Warschau besteht nicht.
Das Deutsche Historische Institut Warschau vergibt im Rahmen seiner Aufgaben und nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Stipendien zur Unterstützung solcher Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der polnischen, deutsch-polnischen und polnisch-ostmitteleuropäischen Geschichte, die einen Aufenthalt in Polen bzw. Litauen oder Tschechien erfordern. Die Stipendien richten sich in erster Linie an Nachwuchswissenschaftler/innen, können aber auch an habilitierte Wissenschaftler/innen und Professor(inn)en vergeben werden. Sie werden je nach Forschungsvorhaben für einen oder mehrere Monate gewährt.
Bedingungen
Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Exzellenzkriterien. Ein zusätzliches Auswahlkriterium ist das Maß, in dem sich die zu fördernden Forschungsvorhaben thematisch mit den aktuellen Forschungsbereichen des Deutschen Historischen Instituts Warschau berühren. Für eine Unterstützung kommen nur solche Forschungsvorhaben in Frage, für die bereits eine angemessene Vorarbeit geleistet worden ist.
30. März für ein Stipendium ab dem folgenden September und zum 30. September für ein Stipendium ab dem folgenden Januar an den Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau zu richten.