Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundvorhaben), für die es in den Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa, inklusive der entsprechenden Projektvorschläge für Verbundprojekte der Europäischen Partnerschaften, absehbar eine Förderoption gibt.
Für das dafür zu erstellende Konsortium sind die Teilnahmebedingungen von Horizont Europa zu beachten; die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl förderfähiger Institutionen aus den EU-27-Staaten sowie den an Horizont Europa assoziierten Staaten muss in den Konsortialbildungsplänen reflektiert sein. Der deutsche Antragsteller muss als geplanter Koordinator fungieren.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Förmliche Projektanträge sind dem DLR Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen:
31. Januar
31. Mai
30. September
vorzulegen.