Publikationsbeihilfen können ausschließlich bereitgestellt werden für
- Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen - und Werkeditionen)
- Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden. Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich; Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.