Grundsätzlich ist es in allen Förderprogrammen der DFG möglich, geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den bewilligten Mitteln zu finanzieren, ohne dass es einer gesonderten Beantragung bei der DFG bedarf. Beispielsweise können Geflüchtete mit einem Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder direkt in das Kolleg aufgenommen werden.
DFG weitet Unterstützung aus
Ihre bisherigen Fördermöglichkeiten für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führt die DFG auch in Zukunft fort. In vielen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) ist es möglich, Zusatzanträge zu stellen, um Personen, die in den letzten drei Jahren aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, in bereits geförderte, das heißt laufende DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Fördermittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktorandinnen beziehungsweise Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden oder Professorinnen und Professoren in das Projekt ermöglichen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.
Sonderforschungsbereiche werden explizit ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bereits bewilligten Pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Beschäftigungsverträgen.