Im Rahmen der Förderung können Einrichtungen Mittel beantragen, um die Open-Access-Stellung von wissenschaftlichen Artikeln und Büchern zentral zu finanzieren. Für die Antragstellung gelten spezifische Regelungen, z. B. der Ausschluss von hybriden APC, für die kein Transformationsvertrag vorliegt. Das Programm unterstützt auch weitere Publikationsformen, die frei zugänglich sind, und legt einen Begriff der Qualitätssicherung zugrunde, bei dem auch Formen der wissenschaftlichen Bewertung nach der Veröffentlichung (z. B. post-publication peer review) eingeschlossen sind.
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ein neues Förderprogramm verabschiedet, das sich an wissenschaftliche Einrichtungen wendet. Über die Förderung können Zuschüsse für Kosten beantragt werden, die für Open-Access-Publikationen von Angehörigen der Einrichtungen entstehen.
Bedingungen
Die Zuschüsse über das Programm „Open-Access-Publikationskosten“ können nur von wissenschaftlichen Einrichtungen, nicht von Einzelpersonen, beantragt werden.
2021 bis 2027 eingerichtet. 4. Mai eines jeden Jahres.