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Programmname Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer) im Rahmen des Dachkonzepts: Forschungsfabrik Batterie im Rahmenprogramm: Vom Material zur Innovation
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 02.09.2020
Fristen
Jederzeit
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger jederzeit zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung



Förderarten
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 36 Monate
Fachbereiche
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Das BMBF beabsichtigt auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)“ zu fördern. Ziel der Förderrichtlinie ist es, Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) im Sinne der zirkulären Wirtschaft voranzutreiben. Übergeordnet werden Ressourceneffizienz und -schonung sowie Werterhaltung und eine verlängerte Nutzungsphase der Sekundärbatterien angestrebt.

Zweck der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, in denen Aspekte mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) umgesetzt und ein entscheidender Beitrag für eine nachhaltige Elektromobilität sowie weitere industrielle Batterieanwendungen geleistet wird. Ein Schwerpunkt der Förderrichtlinie liegt auf den Wertschöpfungsstufen des Produkt- und Prozessdesigns, der Synthese der Materialien sowie den Fertigungsprozessen für Batteriezellen. Weitere Schwerpunkte sind die Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und das Batteriematerialrecycling. Neben Anwendungen in der Elektromobilität (Landfahrzeuge, Lufttransport, Schifffahrt), stationären Speichern, weiteren industrierelevanten Anwendungen (wie beispielsweise Hochleistungswerkzeuge) kann der Einsatz in mobilen Arbeitsgeräten (Landmaschinen, Gabelstapler, Flurförderzeuge etc.) sowie in Arbeitsgeräten für Haushalt und Garten oder der Medizintechnik adressiert werden.

Bedingungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind grundlegende bis hin zu anwendungsnahen Untersuchungen innerhalb der genannten Batteriesysteme und Forschungsschwerpunkte, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Für Verbundvorhaben, deren Ziel die Umsetzung eines Machbarkeitsnachweises oder die Entwicklung eines Demonstrators ist, ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung bzw. ein nachweisbarer Testbetrieb Voraussetzung für eine Förderung. Förderfähig sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die Vorhaben müssen auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung ausgerichtet sein, eine ausreichende Innovationshöhe erreichen und aufgrund erheblicher Entwicklungsrisiken ohne öffentliche Förderung nicht durchführbar sein. Somit sollen Forschungs- und Entwicklungs-Ergebnisse weiterentwickelt und möglichst nah an die Markteinführung gebracht werden. Die Arbeiten sollen auf konkrete Anwendungen ausgerichtet sein und in einer Demonstrations- bzw. Referenzanlage münden. Die Einbeziehung entsprechender zentraler Demonstrationsanlagen, wie der Beschichtungseinheit der „Forschungsfertigung Batteriezelle“, ist grundsätzlich möglich. Im Vorfeld der Antragstellung sind der Nachweis der prinzipiellen Machbarkeit und eine Potenzialabschätzung zu der erwarteten Verwertung zu erbringen. Die Entwicklung einer Anlagenkonzeption soll so weit vorangetrieben werden, dass eine möglichst rasche und breite Markteinführung möglich wird. Mit den vorzulegenden Verwertungsplänen sind Konzepte für die Markterschließung darzulegen.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger jederzeit zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Bewertungsstichtage sind:

  • 31. Oktober 2020
  • 1. April 2021
  • 1. Februar 2022
  • 1. November 2022
Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3130.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2688
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