Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV)
Karrierestatus
Professor/in
Postdoktorand/in
Veröffentlichung
12.05.2020
Fristen
Jederzeit
Bemerkung
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich
National
Fördergeber
BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Förderung umfasst verschiedene Entwicklungsstadien, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie in zwei Förderlinien zusammengefasst werden: Gefördert werden zum einen die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren (Förderlinie 1), zum anderen die Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2).
Gefördert werden Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Im Rahmen eines Portfolioansatzes soll die Zuwendung einem breiten Spektrum an sektorspezifischen Innovationen offenstehen. Neben der Förderung innovativer Produkte und Komponenten sowie mit den konkreten Vorhaben verbundenen Technologieanpassungen umfasst die Förderung auch Organisations- und Prozessinnovationen sowie systemseitige Innovationen. Die Förderung umfasst ebenso Innovationen, die eine Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur betreffen oder die eine verbesserte Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten ermöglichen.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die im Rahmen von Einzel- oder Verbundvorhaben anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Voraussetzung ist eine rechtsfähige Vertretung während der gesamten Laufzeit der Förderung in Deutschland.